Donnerstag, 16. Oktober 2008

Wie lautet dein Name?

Der Name einer Person setzt sich aus (Doppelnamen klammere ich hier aus, für diese trifft es aber ebenso zu...)
  • dem Vornamen (z.B. Peter)
  • und
  • dem Familiennamen (z.B Müller)
zusammen. Sprich, der Name einer Person ist z.B. Peter Müller...

Kucken wir mal, was Tante Wiki sagt...
Namen sind, nach der aktuellen wissenschaftlichen Forschung, ein Zugriffsindex auf eine Informationsmenge über ein Individuum. Sie sind somit einer Person, einem Gegenstand, einer organisatorischen Einheit (z. B. einem Betrieb) oder einem Begriff zugeordnete Informationen, die der Identifizierung und Individualisierung dienen sollen. (Funktion der Identifikation, Namenklarheit).
(...)
Die Personennamen umfassen die Bezeichnungen für Einzelwesen (Vornamen und Familiennamen).


Was steht aber auf dem "Bundespersonalausweis" bei "NAME"...? Naaaa...?! Nur der Familienname. Komisch, oder...?! Laut BPA ist der Name also nicht "Peter Müller", sonder "Müller" Das ist natürlich Blödsinn, korrekterweise müßte bei "Name" also "Peter Müller" stehen. Also ist der Name laut Club-Karte aka BPA "Peter Müller Peter" Was für ne gequirlte Scheiße!!!

Kucken wir doch mal in das Gesetz über Personalausweise ! Was steht da...??? (Hervorhebungen zur besseren Verständlichkeit durch mich)

§ 1 Ausweispflicht
  1. Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.
  2. Der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis sind nach einheitlichen Mustern mit Lichtbild auszustellen; sie erhalten eine Seriennummer. Der Ausweis enthält neben dem Lichtbild des Ausweisinhabers und seiner Unterschrift ausschließlich folgende Angaben über seine Person:
    1. Familienname und ggf. Geburtsname,
    2. Vornamen,
    3. Doktorgrad,
    4. (weggefallen)
    5. Tag und Ort der Geburt,
    6. Größe,
    7. Farbe der Augen
    8. gegenwärtige Anschrift,
    9. Staatsangehörigkeit.
Wo steht denn jetzt auf der Club-Karte aka BPA der Familienname??? Und warum gibt es auf dem BPA den Punkt "NAME", der laut dem Gesetz über Personalausweise NICHT auf dem BPA stehen darf?

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