Dienstag, 30. September 2008

Stauffenbergs Scheitern oder: Wie die BBC die Verschwörer verriet

Alt- Bundestagspräsident Gerstenmaier sagte: "Die Alliierten kämpften gegen Deutschland, nicht gegen Hitler." Für diese Erkenntnis gibt es Dutzende von Belegen aus dem Munde hochrangiger Politiker der Alliierten. Ein Skandal? Die feindselige Haltung Roosevelts und Churchills gegenüber dem deutschen Widerstand (dem Gerstenmaier angehörte) und das Besatzungsstatut der amerikanischen Militärführung ("Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung") bestätigt diese heute wohl nicht mehr überraschende Sicht. Es ist nachzuweisen (siehe den hervorragenden Artikel, der unten als Verweis zugänglich ist), daß die Alliierten den Widerstand sogar direkt an die Gestapo verraten haben. Deshalb verfluchte Goerdeler die Alliierten nach seiner Verhaftung. Die Alliierten wollten (seit 1933 !!!) die Vernichtung Deutschlands mit möglichst vielen Opfern in einem aussichtslosen Endkampf, nicht die „Verlegenheit“ eines Friedensschlusses mit den Generälen des Widerstandes, die auf ein unbesiegtes Reich hätten verweisen können.

Die Welt ist nicht genug - Stauffenbergs Scheitern im Spiegel der angloamerikanischen Geopolitik

Ostpreußen, die Tage vor dem Zweiten Weltkrieg

Ein Zeitzeugenbericht von H.-J. Rotzoll, Königsberg

Das Heeres-Artillerie Regiment 57 aus Königsberg/Preußen wurde Mitte August 1939 an die von Polen gefährdete Grenze gelegt. Wir bezogen die Bereitstellung bei Garnsee, Kr. Neidenburg/ Ostpreußen. Die Stellung meiner Batterie lag in einem Maisfeld. In diesem Raum war bereits seit Wochen die Arbeit auf den Feldern zum Lebensrisiko geworden. Bis in sieben Kilometer Tiefe in ostpreußisches Reichsgebiet fielen aus Polen sengende und mordende Kavallerietrupps ein. Dieses begann bereits seit Juli 1939. Soweit das Auge reichte konnte man in den Abendstunden Rauch und Feuer sehen. Die brennenden Häuser und Dörfer wurden von polnischen Kavallerietrupps provokatorisch angesteckt. Wer sich von der Bevölkerung aus den brennenden Häusern ins Freie rettete oder das Feuer löschen wollte, wurde niedergemacht. Die deutschen Männer wurden nicht nur mit dem Säbel zerteilt oder erschossen, sondern mit dem Lasso eingefangen und in Richtung polnische Grenze zu Tode geschleift. Um diesen Umtrieben Einhalt zu gebieten, erhielt meine Batterie am 23.8.39 den Befehl, ein Jagdkommando aufzustellen. Als Wachtmeister bekam ich das Kommando unterstellt und auch den Einsatzbefehl. Am ersten Tage des Einsatzes war unser motorisierter Stoßtrupp 1/2 Stunde zuspät in den Einsatz gekommen. Eine mordende polnische Schwadron raste bereits in Richtung der schützenden Grenze. Die Spuren waren grausam. In den Feldwegen und auf den Feldern fanden wir Leichen von deutschen Bauern. Diese waren mit Säbeln zerfetzt oder erschossen worden. Diese Einfälle polnischer Kavallerie - Einheiten erfolgten in den Augusttagen von 1939 jede Nacht. Die leidtragenden Dörfer Ostpreußens an der Grenze zu Polen wurden alle in diesen Wochen schwer geprüft. Die polnischen Überfallkommandos wechselten ständig die Orte. Doch bereits am 26.8.39 stellte unser Kommando einen polnischen Reitertrupp in einem Zuckerrübenfeld unweit von Garnsee. In unseren MG-Garben wurde die polnische Kavallerie aufgerieben, 47 polnische Reiter waren auf reichsdeutschem Boden gefallen. Die Hilferufe aus den gepeinigten deutschen Dörfern an der Grenze gellten trotz polnischer Gefallener durch jede Nacht, hervorgerufen durch provozierende Brände und Schießerei polnischer Kavallerietrupps. In den Grenzdörfern beweinte und beklagte man täglich Freunde und Bekannte. Die Angst ging um. Die Schrecken waren entsetzlich. Von der deutschen Grenzbevölkerung erging die Frage, wie lange wird man diesen Mordbanden ausgesetzt sein? Fast 100 Tote, reichsdeutsche Menschen, waren in diesem Raum zu beklagen. Als unsere Einheit am 1. September 39 um 5 Uhr zum Sturmangriff überging, fanden wir jenseits der polnischen Grenze frische Gräber von deutschen Zivilisten. Auch blutige und zerfetzte Kleidungsstücke von Zivilisten lagen auf Wegen und Straßenrändern herum. Auch von polnischen Kriegsgefangenen bekamen wir die Bestätigung, daß provokatorische Angriffe auf die Zivilbevölkerung auf deutschem Reichsgebiet vor dem 1. September 39 befohlen worden sind. Die polnische Kavallerie hatte diese mordende Aufgabe für einen Weltbrand eingeleitet.

Montag, 29. September 2008

Schleichende Vergiftung durch Fluor

Fluor kann den freien Willen des Menschen ausschalten. Schon kleine wiederholte Verabreichungen von Fluor führen zu Schädigungen des Gehirns. Auf diese Weise erfährt man eine schleichende Vergiftung und man wird immer willenloser und passiver. Nicht umsonst ist Fluor der wichtigste Bestandteil in vielen Psychopharmaka und Beruhigungsmitteln. Früher wurde es eingesetzt, um Häftlinge unter Kontrolle zu halten, wie zum Beispiel bei den Sowjets und Nazis. Wird es heute eingesetzt, um die Bevölkerung unter Kontrolle zu halten? Interessant ist, dass das Trinkwasser in sogenannten Krisengebieten, wie zum Beispiel Nordirland, mit Fluor versetzt wird. Anscheinend will man hier die Bevölkerung ruhig stellen und Aufständen und Krawallen vorbeugen. Am 29. 11. 1971 schreibt Professor E. Harndt: „In unserer wissenschaftlichen Organisation, der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, wurde die positive Einstellung zur Trinkwasserfluoridierung durch Manipulation herbeigeführt.“

(Nach Bruker, M.O./Ziegelbecker, Rudolf: Vorsicht Fluor, emu Verlag, 1995.)

Was eine prophylaktische Fluorverabreichung im Rahmen der homöopathischen Denkweise bedeutet, braucht wohl nicht näher ausgeführt zu werden. Es sei hier besonders auf das Arzneimittelbild von Natrium Fluoratum hingewiesen werden, da Fluor in dieser Verbindung in der Kariesprophylaxe am häufigsten zur Anwendung kommt:

Gemüt: Aphasie, Bewusstlosigkeit, Ruhelosigkeit, Stupor, Traurigkeit.

Allgemein: Konvulsionen, Puls unregelmäßig, Rucke der Muskeln, Schwäche, Zucken.

Im Fall von Speisesalzfluoridierung wird das besonders toxische Kaliumfluorid zum Einsatz kommen. Jan Scholten schreibt hierüber:

Symptome: Drüsenschwellungen, Abszesse, Fisteln, Zahnerkrankungen, Karies, Arterienverkaltung, Krampfadern, Gelenkentzündungen, Knochenabweichungen, Exostosen, Urethritis, Entzündungen der Vagina, sexuelle Beschwerden, Geschlechtskrankheiten.

Seit den 30er Jahren werden weltweit ständig wiederkehrende Debatten um eine Zwangsfluoridierung der Bevölkerung zur Kariesprophylaxe geführt. In einigen Ländern wird dies durch Trinkwasser- oder Speisesalzanreicherung bereits praktiziert. Auch in Deutschland liegt nun seit Mai 1998 ein vom Bundesgesundheitsminister Seehofer verfasster Beschluss vor, das Lebensmittelrecht zu ändern und fluoridiertes Jodsalz in Bäckereien, Metzgereien, Kantinen und in der Nahrungsmittelindustrie einzusetzen. Was aber hätte das für eine Bedeutung? Fluor zählt zu den Halogenen und ist ein äußerst aggressives Gas, das giftiger ist als Blei. So wird es auch als Ratten- und Mäusegift eingesetzt. In geringer Menge wird es vom Körper benötigt und kommt in zahlreichen Nahrungsmittel vor (schwarzer Tee, Hirse, Gelatine, Mineralwasser, Fisch etc.).

Fluor ist ein "Kalzium-Fresser" und besitzt eine ausgesprochene Tendenz, sich im Körper anzusammeln; nicht nur in den Knochen und Zähnen, sondern auch in weichen Geweben wie etwa Arterienwänden und Schilddrüse. Eine permanente Einnahme in geringer Konzentration führt unter anderem zu der sogenannten Dentalfluorose, die sich zuerst durch eine kreidige Abstumpfung des Zahnschmelzes, später dann durch eine fleckige Pigmentierung der Zähne bemerkbar macht.

Weitaus alarmierender sind jedoch weltweite Beobachtungen und Studien, die sich mit der chronischen Fluorintoxikation befasst haben. So wurde nachgewiesen, dass Fluorid in der geringen Menge von nur 1 ppm (parts per million = Teile auf eine Million Teile) im Trinkwasser den Abbau von Kollagen verursacht, was allein das Knorpelgewebe betreffend unweigerlich zu Arthritiden und Steifigkeit der Gelenke führt. In mehreren Studien wurde ferner eine reduzierte Wanderungsgeschwindigkeit der Leukozyten bei Menschen nachgewiesen, die in fluoridierten Gebieten leben. Chromosomenbrüche und -verletzungen wurden bereits in den 70er Jahren im Tierversuch bemerkt. Krebs, Leberschäden und Unfruchtbarkeit als Folge der Langzeitfluoreinnahme werden weltweit diskutiert.

Es wäre anzunehmen, dass die Entwicklung der Idee einer Zwangsfluoridierung Ergebnis medizinischer Forschung sei. Aber weit gefehlt! Fluor, ein Abfallprodukt der metallverarbeitenden Industrie, wurde bis zu den 50er Jahren ungefiltert in die Gewässer geleitet, bis dies aufgrund eines großen Fischsterbens gerichtlich verboten wurde. Nun wurde nach neuen Absatzmöglichkeiten der Fluoridabfälle gesucht und zum Teil in der Ratten und Insektenvernichtung auch gefunden, wofür sich die Fluorverbindungen hervorragend eignen. Da aber durch diese Möglichkeit nur ein geringer Teil der angefallenen Abfälle entsorgt werden konnte, wurde ein Zahnarzt, Gerald G. Cox, mit der Lösung des Fluorverwertungsproblems beauftragt. Dieser mit besten Beziehungen in die Zahnärzteschaft ausgestattete Demagoge erreichte schließlich die erste Trinkwasserfluoridierung in den USA.

Die kritiklose Fluorverabreichung unterscheidet sich von einer wirklichen therapeutischen Maßnahme vehement. So fehlt zum Beispiel die notwendige Grundlage einer jeden arzneilichen Behandlung: Die Prüfung der Indikation und Gegenindikation, die gewährleistet, daß durch die Fluorgabe nicht etwa Schwangerschaft, Arteriosklerose, Nierenleiden, Knochenerkrankungen oder Allergien negativ beeinflusst werden können. Es sind Fälle bekannt, bei denen Kinder an einer Überdosis Fluortabletten oder nach Herunterschlucken der Fluorlacke bei der zahnärztlichen Behandlung gestorben sind.

Nachdenklich macht hier auch die Tatsache, dass ein kleines Kind mit einem Gewicht bis zu etwa 20 Pfund die Einnahme einer kompletten Tube Fluor-Zahnpasta nicht überleben würde. Zahncreme für den Giftschrank?

Neben der bereits erwähnten Dentalfluorose hat die Medikation von Fluor unter anderem zur Folge, dass Zahnschmelz und Zahnbein geschwächt werden, weil die Härtung der Zähne durch Fluor zwangsläufig zu einer Versprödung führt. Ferner wurde festgestellt, dass Fluor Zahnfleischentzündungen verursacht und die Zahnhaftung im Kiefer herabsetzt. Vergleichende Untersuchungen zwischen Bürgern der Schweiz, wo seit Jahrzehnten bereits die Kochsalzfluoridierung durchgeführt wird und Bürgern anderer europäischer Länder ergaben den schlechtesten Zahnbefund just bei 35-44-jährigen Schweizern.

Karies ist keine Fluormangelkrankheit! Fluor stellt ohne Zweifel ein starkes Enzym-, Zell- oder Speichergift dar, das nachhaltig das Skelett und die Funktion der Ausscheidungsorgane beeinflusst.

Die Aussage der Befürworter, dass nur die Dosis das Gift mache, gilt nicht für die Langzeitverabreichung und berücksichtigt nicht die kumulative Wirkung. Bei nahezu keinem anderen Stoff liegen physiologische Wirkung und Toxizität so nahe beieinander. Da jedoch die Fluoraufnahme völlig unkontrolliert über Tabletten, Zahnpasten, Mundwasser, Nahrungsmittel und zum Teil stark angereichertem Mineralwasser erfolgt, entgleist bereits jetzt die Dosierungsfrage völlig. Auf eine zusätzliche Belastung durch fluoridiertes Speisesalz kann mit Sicherheit verzichtet werden!

Sonntag, 28. September 2008

Liechtenstein spricht von "Viertem Reich"

Fürst Hans-Adam II. sieht sein Land noch im Kriegszustand

Liechtensteins Fürst Hans-Adam II. hat Deutschland als "Viertes Reich" bezeichnet - in einem Brief an das Jüdische Museum in Berlin. Der Fürst schrieb außerdem, Deutschlands Beziehungen zu Liechtenstein hätten in den vergangenen 200 Jahren einer Berg- und Talfahrt geglichen. Mit dem "Zweiten Deutschen Reich" befinde sich Liechtenstein noch immer im Kriegszustand, da dieses untergegangen sei, bevor es mit dem Fürstentum habe Frieden schließen können. Gemeint ist das 1918 nach dem Ersten Weltkrieg aufgelöste Kaiserreich.

Und das "Dritte Reich" sei Gott sei Dank untergegangen, bevor es seine Drohung habe in die Tat umsetzen können, "das Fürstentum Liechtenstein anzuschließen". Was die Beziehungen zu Deutschland angehe, warte das Füstentum auf bessere Zeiten.

Samstag, 27. September 2008

Alarmierendes Geheimabkommen zur Datenauslieferung an die USA veröffentlicht

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute die bislang geheime Übereinkunft zur Auslieferung von Informationen über Deutsche an die USA veröffentlicht. Die im Arbeitskreis zusammengeschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer rufen den Deutschen Bundestag auf, seine Zustimmung zu dem ohne parlamentarische Beteiligung, hinter verschlossenen Türen und im deutschen Alleingang von Wolfgang Schäuble (CDU) und Brigitte Zypries (SPD) ausgehandelten Plan zu verweigern, weil er in Deutschland lebende Menschen in die Gefahr systematischer Menschenrechtsverletzungen durch die USA bringt.

Der heute veröffentlichte Text der Übereinkunft sieht vor, einer ungenannten Zahl US-amerikanischer Behörden (darunter US-Strafverfolger, US-Grenzbehörden und US-Geheimdienste) einen direkten Online-Abgleich von Fingerabdrücken und DNA-Körperproben mit deutschen Datenbanken zu ermöglichen – ein europaweit einzigartiges Vorhaben. Außerdem sollen deutsche Behörden den USA ungefragt melden dürfen, welche Personen sie der Beteiligung an oder Planung von terroristischen Aktivitäten verdächtigen. Bisher erlaubt das Rechtshilfegesetz eine Weitergabe persönlicher Daten nur an Staaten mit angemessenem Datenschutzniveau (§ 61a IRG).

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert die Abgeordneten des Bundestags aus den folgenden Gründen auf, die Übereinkunft der Minister abzulehnen:
  • Die Abfrage der deutschen Datenbanken soll keinerlei Verdachtsgrad oder Anlass voraus setzen – sie wäre willkürlich bei beliebigen Personen möglich, beispielsweise bei der Einreise von Touristen in die USA.
  • Die Übereinkunft legt nicht fest, welche US-Behörden Zugriff erhalten sollen.
  • Die Informationen aus Deutschland dürfen in den USA keineswegs nur zu dem Zweck, zu dem die Abfrage erfolgte, oder nur im Rahmen von Strafverfahren eingesetzt werden. Sie dürfen vielmehr für unbegrenzte Zeit in Massendatenbanken eingestellt und an andere US-Behörden weiter gestreut werden, wann immer die USA dies für richtig halten.
  • Die Betroffenen erfahren niemals von dem Informationsaustausch. Selbst wenn sie davon Kenntnis erhielten, wird ihnen keine wirksame Möglichkeit garantiert, die weiter gegebenen Informationen einzusehen oder die Berichtigung oder Löschung falscher oder überflüssiger Daten durchzusetzen.
  • Europäer erhalten kein Recht, unabhängige Gerichte anzurufen, um sich gegen irrtümliche oder illegale Maßnahmen der US-Behörden zu wehren. Nicht einmal unabhängige Datenschutzbeauftragte existieren in den USA.
  • In Verkennung des geringen Grundrechtsschutzes in den USA haben Innenminister Schäuble und Justizministerin Zypries den europäischen Vertrag zu Prüm, der ausschließlich für Mitgliedsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention konzipiert worden war, einfach auf die USA übertragen, in denen vergleichbare Sicherungen vollkommen fehlen.
  • Barry Steinhardt, Direktor der renommierten US-amerikanischen Bürgerrechtsorganisation ACLU, warnte erst neulich: „Falls Europa einem Datenaustausch mit den USA [...] zustimmt, werden Europäer einen weitaus geringeren Schutz ihrer Daten in den USA genießen als US-Bürger in Europa. Die US-Datenschutzgesetze sind schwach; sie bieten den eigenen Staatsbürgern wenig Schutz und Nichtamerikanern praktisch überhaupt keinen.“ Die USA sind auf dem Gebiet des Grundrechtsschutzes ein Entwicklungsland. Ihr Datenschutzniveau entspricht einer Untersuchung der britischen Bürgerrechtsorganisation Privacy International zufolge etwa demjenigen der Philippinen oder Thailands.
  • Zahllose Beispiele dokumentieren, was gängige Praktiken US-amerikanischer Behörden und Dienste sind: Die Inhaftierung Einreisender aus Europa ohne Angabe von Gründen, ohne Kontakt zur Außenwelt und ohne medizinische Versorgung; die flächendeckende Überwachung rechtschaffener Privatpersonen und Unternehmen aus Europa mithilfe von Finanzdaten (SWIFT) und globaler Telekommunikationsüberwachung (ECHELON); die Verhängung von Flugverboten und Finanzsperren ohne gerichtliche Verfahren; die Hinrichtung von Europäern (Todesstrafe); die Verschleppung von Menschen aus Europa in Lager außerhalb der USA, in denen sie auf unbegrenzte Zeit, ohne gerichtlichen Haftbefehl und unter Anwendung von Foltermethoden festgehalten werden.
Jede deutsche Auslieferung von Informationen über Europäer stellt eine Beihilfe zu nachfolgenden Verletzungen ihrer Menschenrechte im Wege der beschriebenen US-Praktiken dar. In Anbetracht des dortigen Grundrechtsschutzniveaus kann eine Informationsauslieferung an die USA allenfalls in Notstandsfällen, etwa zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr, gerechtfertigt sein. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert die Abgeordneten des deutschen Bundestages zu einem Stopp des nun veröffentlichten Vorhabens auf, das die Sicherheit hunderttausender in deutschen Datenbanken registrierter Personen gefährdet.

„Unverhältnismäßigkeit, mangelnde Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit, unzureichende Zweckbindung, fehlende Sicherungen, kein effektiver Rechtsschutz – diese Übereinkunft verfehlt in nahezu allen Punkten die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an Grundrechtsbeschränkungen“, kritisiert der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Nach ihren spektakulären Fehltritten in den letzten Jahren (Lauschangriff, Luftsicherheitsgesetz, Europäischer Haftbefehl, Vorratsdatenspeicherung) sollten unsere Volksvertreter nunmehr die Weisheit besitzen, dieses Vorhaben freiwillig auf Eis zu legen.“

Das Abkommen im Wortlaut:

Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika -

in dem Bestreben, durch partnerschaftliche Zusammenarbeit schwerwiegende Kriminalität, insbesondere den Terrorismus, wirksamer zu bekämpfen,

in dem Bewusstsein, dass der Austausch von Informationen ein wesentlicher Faktor bei der Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität, insbesondere des Terrorismus ist,

in Anerkennung der Bedeutung der Verhütung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität, insbesondere des Terrorismus, bei gleichzeitiger Achtung der Grundrechte und -freiheiten, insbesondere des Schutzes der Privatsphäre,

dem Beispiel des Vertrags von Prüm über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit folgend,

in der Erwartung, dass die Vereinigten Staaten von Amerika und andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union dieses Abkommen als Beispiel für vergleichbare Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und diesen anderen Mitgliedstaaten ansehen könnten,

in dem Bestreben, die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien im Geist der transatlantischen Partnerschaft zu verstärken und zu stimulieren -

sind wie folgt übereingekommen:

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses Abkommens bedeuten

1. „DNA-Profile" (für die Bundesrepublik Deutschland DNA-Identifizierungsmuster) einen Buchstaben- beziehungsweise Zahlencode, der eine Reihe von Identifizierungsmerkmalen des nicht codierenden Teils einer analysierten menschlichen DNA-Probe, das heißt der speziellen chemischen Form an den verschiedenen DNA-Loci, abbildet;

2. „Fundstellendatensätze" ein DNA-Profil und die damit verbundene Kennung (DNA-Fundstellendatensatz) oder daktyloskopische Daten und die damit verbundene Kennung (daktyloskopischer Fundstellendatensatz). Fundstellendatensätze dürfen keine den Betroffenen unmittelbar identifizierenden Daten enthalten, Fundstellendatensätze, die keiner Person zugeordnet werden können (offene Spuren), müssen als solche erkennbar sein;

3. „Personenbezogene Daten" Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person („Betroffener");

4. „Verarbeitung personenbezogener Daten" jede Verarbeitung oder jede Vorgangsreihe von Verarbeitungen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren, wie das Erheben, das Speichern, die Organisation, die Aufbewahrung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, das Konsultieren, die Benutzung, die Weitergabe durch Übermittlung, Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung, die Kombination oder die Verknüpfung sowie das Sperren oder Löschen durch Unkenntlichmachen oder Vernichten von personenbezogenen Daten.

Artikel 2 Zweck dieses Abkommens

Zweck dieses Abkommens ist die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika bei der Bekämpfung und Verhinderung schwerwiegender Kriminalität.

Artikel 3 Daktyloskopische Daten

Zur Durchführung dieses Abkommens gewährleisten die Vertragsparteien, dass Fundstellen-datensätze zu dem Bestand der zum Zweck der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten errichteten nationalen automatisierten daktyloskopischen Identifizierungssysteme vorhanden sind. Fundstellendatensätze enthalten ausschließlich daktyloskopische Daten und eine Kennung.

Artikel 4 Automatisierter Abruf daktyloskopischer Daten

(1) Zur Verhinderung und Verfolgung von schwerwiegender Kriminalität gestatten die Vertragsparteien den in Artikel 6 bezeichneten nationalen Kontaktstellen der anderen Vertragspartei, auf die Fundstellendatensätze ihrer zu diesen Zwecken eingerichteten automatisierten daktyloskopischen Identifizierungssysteme mit dem Recht zuzugreifen, diese automatisiert mittels eines Vergleichs der daktyloskopischen Daten abzurufen. Die Anfrage darf nur im Einzelfall und nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts der abrufenden Vertragspartei erfolgen.

(2) Die endgültige Zuordnung eines daktyloskopischen Datensatzes zu einem Fundstellendatensatz der die Datei führenden Vertragspartei erfolgt durch die abrufenden nationalen Kontaktstellen anhand der automatisiert übermittelten Fundstellendatensätze, die für die eindeutige Zuordnung erforderlich sind.

Artikel 5 Übermittlung weiterer personenbezogener und sonstiger Daten

Im Fall der Feststellung einer Übereinstimmung von daktyloskopischen Daten im Verfahren nach Artikel 4 richtet sich die Übermittlung weiterer zu den Fundstellendatensätzen vorhandener personenbezogener und sonstiger Daten nach dem innerstaatlichen Recht einschließlich der Vorschriften über die Rechtshilfe der ersuchten Vertragspartei.

Artikel 6 Nationale Kontaktstellen und Durchführungsvereinbarungen

(1) Zur Durchführung der Datenübermittlungen nach Artikel 4 benennt jede Vertragspartei eine oder mehrere nationale Kontaktstellen, Die Befugnisse der nationalen Kontaktstellen richten sich nach dem für sie geltenden innerstaatlichen Recht.

(2) Die Einzelheiten der technischen Ausgestaltung und des Ablaufs eines nach Artikel 4 durchgeführten Abrufverfahrens werden in einer oder mehreren Durchführungsvereinbarungen geregelt.

Artikel 7 Automatisierter Abruf von DNA-Profilen

(1) Soweit dies nach dem innerstaatlichen Recht beider Vertragsparteien zulässig ist und auf der Basis der Gegenseitigkeit können die Vertragsparteien der in Artikel 9 bezeichneten nationalen Kontaktstelle der anderen Vertragspartei zum Zweck der Verfolgung schwerwiegender Kriminalität den Zugriff auf die Fundstellendatensätze ihrer DNA-Analyse-Dateien mit dem Recht gestatten, diese automatisiert mittels eines Vergleichs der DNA-Profile abzurufen. Die Anfrage darf nur im Einzelfall und nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts der abrufenden Vertragspartei erfolgen.

(2) Wird im Zuge eines automatisierten Abrufs die Übereinstimmung eines übermittelten DNA-Profils mit einem in der Datei der empfangenden Vertragspartei gespeicherten DNA-Profil festgestellt, so erhält die anfragende nationale Kontaktstelle automatisiert die Fundstellendatensätze, hinsichtlich derer eine Übereinstimmung festgestellt worden ist. Kann keine Übereinstimmung festgestellt werden, so wird dies automatisiert mitgeteilt.

Artikel 8 Übermittlung weiterer personenbezogener und sonstiger Daten

Im Fall der Feststellung einer Übereinstimmung von DNA-Profilen im Verfahren nach Artikel 7 richtet sich die Übermittlung weiterer zu den Fundstellendatensätzen vorhandener personenbezogener und sonstiger Daten nach dem innerstaatlichen Recht einschließlich der Vorschriften über die Rechtshilfe der ersuchten Vertragspartei.

Artikel 9 Nationale Kontaktstelle und Durchführungsvereinbarungen

(1) Zur Durchführung der Datenübermittlungen nach Artikel 7 benennt jede Vertragspartei eine nationale Kontaktstelle. Die Befugnisse der nationalen Kontaktstelle richten sich nach dem für sie geltenden innerstaatlichen Recht.

(2) Die Einzelheiten der technischen Ausgestaltung und des Ablaufs eines nach Artikel 7 durchgeführten Abrufverfahrens werden in einer oder mehreren Durchführungsvereinbarungen geregelt.

Artikel 10 Übermittlung personenbezogener und anderer Daten zur Verhinderung terroristischer Straftaten

(1) Die Vertragsparteien können zum Zweck der Verhinderung terroristischer Straftaten der betreffenden in Absatz 7 bezeichneten nationalen Kontaktstelle der anderen Vertragspartei nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts im Einzelfall auch ohne Ersuchen die in Absatz 2 genannten personenbezogenen Daten übermitteln, soweit dies erforderlich ist, weil bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der oder die Betroffenen

a) terroristische Straftaten oder Straftaten, die mit Terrorismus oder einer terroristischen Gruppe oder Vereinigung in Zusammenhang stehen, begehen werden, soweit solche Straftaten nach dem innerstaatlichen Recht der übermittelnden Vertragspartei definiert sind, oder

b) eine Ausbildung zur Begehung der unter Buchstabe a genannten Straftaten durchlaufen oder durchlaufen haben.

(2) Die zu übermittelnden personenbezogenen Daten umfassen, soweit vorhanden, Familiennamen, Vornamen, frühere Namen, andere Namen, Aliaspersonalien, abweichende Namensschreibweisen, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle und frühere Staatsangehörigkeiten, Reisepassnummer, Nummern anderer Ausweispapiere und Fingerabdruckdaten sowie die Darstellung der Tatsachen, aus denen sich die Annahme nach Absatz 1 ergibt.

(3) Mit der Notifikation nach Artikel 24 Satz 1 können die Vertragsparteien einander in einer gesonderten Erklärung die Straftaten notifizieren, die nach ihrem innerstaatlichen Recht als Straftaten im Sinne des Absatzes 1 gelten. Die Erklärung nach Satz 1 kann jederzeit durch eine Notifikation gegenüber der anderen Vertragspartei geändert werden.

(4) Die übermittelnde Behörde kann nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts Bedingungen für die Verwendung dieser Daten durch die empfangende Behörde festlegen. Wenn die empfangende Behörde die Daten annimmt, ist sie an diese Bedingungen gebunden,

(5) Allgemeine Einschränkungen in Bezug auf die Rechtsnormen der empfangenden Vertragspartei für die Verarbeitung personenbezogener Daten können von der übermittelnden Vertragspartei nicht als Bedingung im Sinne des Absatzes 4 für die Übermittlung von Daten auferlegt werden.

(6) Zusätzlich zu den in Absatz 2 bezeichneten personenbezogenen Daten können die Vertragsparteien auch nicht personenbezogene Daten mit Terrorismusbezug übermitteln.

(7) Jede Vertragspartei benennt eine oder mehrere nationale Kontaktstellen für den Austausch personenbezogener und anderer Daten mit der nationalen Kontaktstelle der anderen Vertragspartei nach diesem Artikel. Die Befugnisse der nationalen Kontaktstelle richten sich nach dem für sie geltenden innerstaatlichen Recht.

Artikel 11 Schutz der Privatsphäre und Datenschutz

(1) Die Vertragsparteien erkennen an, dass der Umgang mit und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die sie voneinander erhalten, für den Schutz des Vertrauens bei der Durchführung dieses Abkommens von entscheidender Bedeutung sind.

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, personenbezogene Daten nach Treu und Glauben und nach ihren jeweiligen Rechtsvorschriften zu verarbeiten und

a) sicherzustellen, dass die bereitgestellten personenbezogenen Daten im Verhältnis zu dem konkreten Zweck der Übermittlung angemessen und relevant sind,

b) die personenbezogenen Daten nur so lange aufzubewahren, als dies für den Zweck, zu dem die Daten in Übereinstimmung mit diesem Abkommen bereitgestellt oder weiter verarbeitet wurden, nötig ist, und

c) sicherzustellen, dass die empfangende Vertragspartei rechtzeitig auf eventuell unrichtige personenbezogene Daten hingewiesen wird, damit geeignete Korrekturen durchgeführt werden können.

(3) Aus diesem Abkommen erwachsen Privatpersonen keine Rechte, auch nicht das Recht Beweismittel zu erlangen, zu unterdrücken oder auszuschließen oder den Austausch personenbezogener Daten zu behindern. Unabhängig von diesem Abkommen bestehende Rechte bleiben jedoch unberührt.

Artikel 12 Übermittlung von personenbezogenen Daten besonderer Kategorien

(1) Personenbezogene Daten, aus denen die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften hervorgeht oder die die Gesundheit und das Sexualleben betreffen, dürfen nur zur Verfügung gestellt werden, wenn sie für die Zwecke dieses Abkommens besonders relevant sind.

(2) In Anerkennung der besonderen Schutzbedürftigkeit der in Absatz 1 genannten Kategorien personenbezogener Daten treffen die Vertragsparteien geeignete Schutzvorkehrungen, insbesondere geeignete Sicherheitsmaßnahmen, um diese Daten zu schützen.

Artikel 13 Verwendungsbeschränkungen zum Schutz personenbezogener und sonstiger Daten

(1) Unbeschadet des Artikels 10 Absatz 4 dürfen die Vertragsparteien Daten, die sie nach diesem Abkommen gewonnen haben, verarbeiten

a) für den Zweck ihrer strafrechtlichen Ermittlungen;

b) zur Verhinderung einer ernsthaften Bedrohung ihrer öffentlichen Sicherheit;

c) in ihren nicht strafrechtlichen Gerichts- oder Verwaltungsverfahren, die in direktem Zusammenhang mit den unter Buchstabe a genannten Ermittlungen stehen, sowie

d) für jeden anderen Zweck, jedoch nur mit der vorherigen Zustimmung der Vertragspartei, die die Daten übermittelt hat.

(2) Die Vertragsparteien geben Daten, die nach diesem Abkommen bereitgestellt wurden, ohne die Zustimmung der Vertragspartei, die die Daten bereitgestellt hat und ohne geeignete Schutzvorkehrungen nicht an Drittstaaten, internationale Organe oder private Körperschaften weiter.

(3) Eine Vertragspartei darf in den daktyloskopischen Dateien oder DNA-Dateien der anderen Vertragspartei einen automatisierten Abruf nach Artikel 4 oder 7 lediglich dazu durchführen und die als Ergebnis eines solchen Abrufs erhaltenen Daten, einschließlich der Mitteilung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Treffers, lediglich dazu verarbeiten, um

a) festzustellen, ob die verglichenen DNA-Profile oder daktyloskopischen Daten übereinstimmen,

b) im Fall einer Übereinstimmung der Daten ein Folgeersuchen um Hilfe nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts einschließlich der Vorschriften über die Rechtshilfe vorzubereiten und einzureichen oder

c) Dokumentationsmaßnahmen durchzuführen, soweit diese durch innerstaatliches Recht verlangt oder gestattet werden.

Die Datei führende Vertragspartei darf die ihr nach den Artikeln 4 und 7 von der abrufenden Vertragspartei im Zuge eines automatisierten Abrufs übermittelten Daten lediglich verarbeiten, soweit dies zur Durchführung des Abgleichs, zur automatisierten Beantwortung der Anfrage oder zur Protokollierung nach Artikel 15 erforderlich ist. Nach Beendigung des Datenabgleichs oder nach der automatisierten Beantwortung der Anfrage werden die zu Vergleichszwecken übermittelten Daten unverzüglich gelöscht, soweit nicht die Weiterverarbeitung zu den in Satz 1 Buchstaben b und c genannten Zwecken erforderlich ist.

Artikel 14 Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten

(1) Auf Verlangen der übermittelnden Vertragspartei ist die empfangende Vertragspartei verpflichtet, Daten, die sie nach diesem Abkommen erlangt hat, in Übereinstimmung mit ihrem innerstaatlichen Recht zu korrigieren, zu sperren oder zu löschen, wenn sie unrichtig oder unvollständig sind oder ihre Erhebung, Weiterverarbeitung im Widerspruch zu diesem Abkommen oder zu den für die übermittelnde Vertragspartei geltenden Vorschriften steht.

(2) Stellt eine Vertragspartei fest, dass Daten, die sie von der anderen Vertragspartei nach diesem Abkommen erhalten hat, unrichtig sind, ergreift sie alle geeigneten Maßnahmen zum Schutz vor fälschlichem Vertrauen auf diese Daten; dies umfasst insbesondere die Ergänzung, Löschung oder Berichtigung solcher Daten.

(3) Stellt eine Vertragspartei fest, dass wesentliche Daten, die sie nach diesem Abkommen der anderen Vertragspartei übermittelt oder von ihr empfangen hat, unrichtig oder nicht verlässlich oder Gegenstand erheblicher Zweifel sind, teilt sie dies der anderen Vertragspartei mit.

Artikel 15 Dokumentation

(1) Jede Vertragspartei führt ein Protokoll der nach diesem Abkommen an die andere Vertragspartei übermittelten und von ihr erhaltenen Daten. Dieses Protokoll dient dazu,

a) eine wirksame Datenschutzkontrolle nach Maßgabe des nationalen Rechts der jeweiligen Vertragspartei zu gewährleisten;

b) die Vertragsparteien in die Lage zu versetzen, die sich aus den Artikeln 14 und 18 ergebenden Rechte wirksam wahrnehmen zu können;

c) Datensicherheit zu gewährleisten.

(2) Das Protokoll umfasst

a) die übermittelten Daten,

b) das Datum der Übermittlung sowie

c) im Fall der Weitergabe der Daten an andere Stellen den Empfänger der Daten.

(3) Die Protokolldaten sind durch geeignete Vorkehrungen gegen zweckfremde Verwendung und sonstigen Missbrauch zu schützen und zwei Jahre aufzubewahren. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind die Protokolldaten unverzüglich zu löschen, soweit innerstaatliches Recht einschließlich anwendbarer Datenschutz- und Datenaufbewahrungsvorschriften nicht entgegensteht.

Artikel 16 Datensicherheit

(1) Die Vertragsparteien gewährleisten die notwendigen technischen Maßnahmen und organisatorischen Vorkehrungen, um personenbezogene Daten gegen zufällige oder unrechtmäßige Zerstörung, zufälligen Verlust oder unbefugte Bekanntgabe, unbefugte Veränderung, unbefugten Zugang oder jede unbefugte Form der Verarbeitung zu schützen. Insbesondere gewährleisten die Vertragsparteien, dass nur besonders dazu befugte Personen Zugang zu diesen personenbezogenen Daten haben.

(2) Die Durchführungsvereinbarungen, die das Verfahren für den automatisierten Abruf von daktyloskopischen Daten und DNA-Daten nach den Artikeln 4 und 7 regeln, sehen vor, dass

a) moderne Technologie in geeigneter Weise eingesetzt wird, um den Schute, die Sicherheit, die Vertraulichkeit und die Integrität der Daten sicherzustellen,

b) bei der Nutzung allgemein zugänglicher Netze Verschlüsselungs- und Authentifizierungsverfahren angewendet werden, die von den dafür zuständigen Stellen anerkannt worden sind, und

c) ein Mechanismus besteht um sicherzustellen, dass nur erlaubte Abrufe durchgeführt werden.

Artikel 17 Transparenz - Information der Betroffenen

(1) Dieses Abkommen ist nicht so auszulegen, dass dadurch die nach ihren jeweiligen Rechtsvorschriften bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien beeinträchtigt werden, wonach sie die betroffene Person über die Zwecke der Datenverarbeitung, die Identität des für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die Empfänger oder Empfängerkategorien sowie über ihr Recht, die sie betreffenden Daten einzusehen und zu berichtigen, zu informieren haben, sowie ihr jede weitere Information zu geben, wie Informationen über die Rechtsgrundlage des Verarbeitungsvorgangs, für den die Daten vorgesehen sind, über die Fristen für die Datenspeicherung und das Recht, Rechtsmittel einzulegen, soweit solche weiteren Informationen notwendig sind, unter Berücksichtigung der Zwecke und konkreten Umstände, unter denen die Daten verarbeitet werden, um gegenüber der betroffenen Person eine faire Verarbeitung zu gewährleisten.

(2) Solche Informationen dürfen in Übereinstimmung mit den jeweiligen Rechtsvorschriften der Vertragsparteien verweigert werden, einschließlich der Fälle, in denen

a) die Zwecke der Verarbeitung,

b) Ermittlungen oder strafrechtliche Verfolgungsmaßnahmen der zuständigen Behörden in der Bundesrepublik Deutschland oder in den Vereinigten Staaten von Amerika oder

c) die Rechte und Freiheiten Dritter durch die Bereitstellung dieser Informationen gefährdet würden.

Artikel 18 Unterrichtung

Die empfangende Vertragspartei unterrichtet die übermittelnde Vertragspartei auf Anfrage über die Verarbeitung der übermittelten Daten und das dadurch erzielte Ergebnis. Die empfangende Vertragspartei stellt sicher, dass ihre Antwort der übermittelnden Vertragspartei zeitnah mitgeteilt wird.

Artikel 19 Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Dieses Abkommen ist nicht so auszulegen, dass es Bestimmungen anderer Verträge, Abkommen oder bestehender Strafverfolgungsbeziehungen oder des innerstaatlichen Rechts, die den Austausch von Informationen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zulassen, beschränkt oder beeinträchtigt.

Artikel 20 Konsultationen

(1) Die Vertragsparteien konsultieren sich gegenseitig regelmäßig über die Durchführung dieses Abkommens.

(2) Im Fall von Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens konsultieren sich die Vertragsparteien, um deren Beilegung zu erleichtern.

Artikel 21 Ausgaben

Jede Vertragspartei trägt die Ausgaben, die ihren Behörden bei der Umsetzung dieses Abkommens entstehen. In Sonderfällen können die Vertragsparteien andere Regelungen vereinbaren.

Artikel 22 Kündigung des Abkommens

Dieses Abkommen kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Auf die bereits übermittelten Daten findet dieses Abkommen weiter Anwendung.

Artikel 23 Änderungen

(1) Die Vertragsparteien nehmen auf Ersuchen einer Vertragspartei Konsultationen über Änderungen dieses Abkommens auf.

(2) Dieses Abkommen kann jederzeit durch schriftliche Übereinkunft der Vertragsparteien geändert werden.

Artikel 24 Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt, mit Ausnahme der Artikel 7 bis 9, an dem Tag des Eingangs der letzten Note in Kraft, die den diplomatischen Notenwechsel abschließt, mit dem die Vertragsparteien einander notifizieren, dass sie die für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen Schritte unternommen haben, Die Artikel 7 bis 9 dieses Abkommens treten nach dem Abschluss der in Artikel 9 genannten Durchführungsvereinbarung oder Durchführungsvereinbarungen und an dem Tag des Eingangs der letzten Note in Kraft, die den diplomatischen Notenwechsel zwischen den Vertragsparteien abschließt, mit dem festgestellt wird, dass jede Vertragspartei in der Lage ist, diese Artikel auf der Basis der Gegenseitigkeit durchzuführen. Dies erfolgt, wenn das Recht beider Vertragsparteien den DNA-Datenaustausch nach den Artikeln 7 bis 9 erlaubt.

Geschehen zu ... am ... in zwei Urschriften, jede in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland

Für die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika

Holzauge sei wachsam!!!

Daß US-Truppen, die aus dem Irak zurückkehren, ab 1. Oktober in Amerika patroullieren um bei "Unruhen in der Bevölkerung und Kontrolle über Menschenmengen" zu helfen, hab ich ja schon unter Der totale Polizeistaat angesprochen. Ich war mir sicher, daß die Unruhen irgendwie im Zusammenhang mit der Bankenkrise stehen würden, da immer mehr Amerikaner dieser zum Opfer fallen und sich bei ihnen eine ungeheure Wut aufstaut, wobei ständig steigende Lebensmittelpreise als Katalysator dienen. Daß die Polizei einer gewaltigen, wütenden Menschenmenge nicht alleine Herr werden dürfte, scheint logisch.

Was ich dabei aber nicht beachtete sind einige kleine Details... Die letzten Tage der Amtszeit des faschistoiden Diktators Bush haben begonnen. Das Ende seiner Terrorherrschaft steht unabwendbar bevor... Es gibt keine Möglichkeit für diesen geisteskranken christlichen Fundamentalisten länger im Amt zu bleiben, da er bereits einmal wiedergewählt wurde... Oder etwa doch...?! Ja na klar..., da gibt's ja noch die
"National Security and Homeland Security Presidential Directive" - die Notstandsgesetze!!!

Wenn die Armee ab 1. Oktober in den USA patroulliert, braucht der hirntote Bush nur bis spätestens 03. November den Notstand auszurufen und schon hat sich das mit der Wahl am 4. November gegessen. Und was ist dafür besser geeignet als der Aufstand hungernder und frierender ehemaliger Eigenheimbesitzer...?!

Da man sich aber nicht hundertprozentig auf das Volk verlassen kann (vllt. ist ja bei den Ami's doch noch ein Überrest Gehirn vorhanden), wird die Regierung in der Tradition der False-Flag-Operations ihre eigenen Unruhen inszenieren. Und schon hat Osama Bin Bush mehrere Fliegen mit einer Klappe geschlagen:
  • Totale Kontrolle über das Volk
  • Konzentration der Macht in seinen Händen, sprich: Alleinentscheidungsgewalt
  • Verbleib im Amt für faktisch unbegrenzte Zeit, Aussetzung der Präsidentenwahl
  • Totale Kontrolle über alle Kommunikations- und Verkehrsnetze
  • Totale Kontrolle über die Wirtschaft und Finanzen


Natürlich sind das nur Spekulationen meinerseits, aber brat mir'n Storch - die ganze Sache stinkt gewaltig...!!!

US-Notstandsgesetze - deutsche Übersetzung
US-Notstandsgesetze - Original

Interview mit Professor Karl Albrecht Schachtschneider über die fehlende Legitimation und Legalität der EU

Weitere Themenkomplexe: Die Bedrohung für unsere Freiheit, Bilderberg, Kants moralischer Imperativ, Regierungsterror und die Wirtschaft

Die Erfolge von Professor Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider sind nicht nur der gelebte moralische Imperativ von Kant, sondern gleichzeitig ein eindrucksvoller Beweis dafür, dass ein einzelner Mensch im Recht sehr wohl die undemokratischen Pläne der Elite ins Wanken bringen kann. Ohne seine Bemühungen gäbe es heute kein Zurück mehr was die Europäische Union anbetrifft. Zu seinen wichtigsten Verfassungsbeschwerden zählen jene gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Maastricht vom 7. Februar 1992, gegen das Zustimmungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa, sowie jene gegen das Zustimmungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag von Lissabon.

Seine Analysen verbinden juristische Details mit dem übergeordneten Kontext und scheren sich nicht um parteiliche Schaukämpfe. Im Interview mit Alexander Benesch und Nicolas Hofer in der Infokrieg-Radiosendung bewies er ebenfalls eine große Kompetenz bei Themenkomplexen wie verdeckte Kriegsführung, die Bilderberg-Gruppe und die Ursachen der gegenwärtigen Wirtschafts-Kernschmelze.



Quelle: Nachrichten und Kommentare zu Ron Paul

Freitag, 26. September 2008

Der Widerstand oder Bau dir deinen eigenen EMP

Überall in der Welt werden heute Stimmen laut, die vor einer Einschränkung der persönlichen Freiheit des Menschen durch moderne Überwachungstechnologien warnen. Globalisierungsgegner, Anarchisten mit Hang zu zivilem Ungehorsam und fortschrittsfeindliche Ex-Hippies treten hier ebenso in Erscheinung wie begabte junge Hacker und Menschen, die an eine weltweite Verschwörung glauben. Sie alle vereint der Kampf gegen Verfolgungs- und Registrierungstools. Verantwortungsbewusste Bürgerinitiativen setzen sich zur Wehr! In Paris steht der Verein "Souriez vous êtes filmés" ("Bitte lächeln, Sie werden gefilmt") all denjenigen offen, die die technologische Entwicklung zum Überwachungsstaat aufhalten wollen. Der Verein fordert die Entfernung von Überwachungskameras. Im Film werden Aktivisten beim Abdecken von Kameras gezeigt. Ebenfalls in Paris zeugen die "Big Brother Awards" von ähnlichem Widerstandsgeist: Alljährlich werden fünf Preise an Personen oder Unternehmen verliehen, die für besonders gravierende Eingriffe in die Freiheitsrechte verantwortlich sind. Jean Marc Manach, einer der Organisatoren der Zeremonie, spricht über die Entstehung der Bewegung und stellt seine Mitstreiter vor. Die Mitglieder der Berliner Gruppe "Quintessenz" bezeichnen sich selbst als "Hacktivisten". Sie zeigen, wie man sich in ein Videoüberwachungssystem der Polizei einhacken und ein ganzes Kameranetz lahm legen kann. Mit einem Satellitenempfänger fangen sie Kamerabilder ab. Warum tun sie das? Um "Big Brother" keine Chance zu lassen.

FoxNews und die Wahrheit,...

... das ist wie Feuer und Wasser. Dieser Bericht zeigt wie die Medien funktionieren, wie das Medienmonopol eines Demagogen die Tatsachen völlig verdreht, wie wir mit Propaganda gefüttert werden mit einseitiger Berichterstattung, mit Diffamierung und Lügen und wie uns damit Kriege verkauft werden.



Hier ein kleines, besonders perverses Beispiel für die verbrecherischen Machenschaften von FOXNEWS, stellvertretend für alle unsere gleichgeschalteten Medien.

Gib mir die Welt plus 5 Prozent

Droht uns eine Rezession? Erleben wir gerade den Zusammensturz des komplexen, weltweiten Finanzsystems? Dieser Film veranschaulicht sehr gut wie unser Geldsystem entstanden ist und wie es noch heute funktioniert. Der Fehler im System wird deutlich gemacht und macht die aktuellen Geschehnisse auf dem internationalen Börsenparkett erklärlich.

Es began mit einer Lüge - Warum Bomben auf Belgrad fielen

Dieser Film zeigt, wie die Bevölkerung durch deutsche Politiker belogen wurde, um einen erneuten Angriffskrieg gegen Jugoslawien zu ermöglichen. Dieser Film zeigt auf, wie dazu Tatsachen verfälscht und Greulpropaganda erfunden, wie manipuliert und gelogen wurde. Dieser Film entstand zu einem Zeitpunkt, als es noch einen Rest Freiheit und Unzensiertheit bei den heute gleichgeschalteten Medien gab.

Aktenzeichen 9/11 ungelöst

Ein Film von Willy Brunner und Gerhard Wisnewski . Am 20. Juni 2003 brachte der WDR einen bemerkenswerten Dokumentarfilm. Es ist wohl der erste Film in der etablierten Medienlandschaft überhaupt, der sich zu Herzen nimmt, was Präsident George W. Bush vor der UN-Hauptversammlung am 10. November 2001 äußerte: Wir müssen die Wahrheit über den Terror aussprechen. Lasst uns niemals frevelhafte Verschwörungstheorien im Zusammenhang mit den Anschlgen des 11. September tolerieren, boshafte Lügen, die bezwecken, die Schuld von den Terroristen selbst abzulenken, weg von den Schuldigen. . Es handelt sich dabei um einen Film, der es sich zum Ziel gesetzt hat, Licht in das Dunkel über die Vorgänge rund um den 11. September 2001 zu bringen, der die von der Bush-Regierung verbreiteten Theorien hinsichtlich der Täterschaft in Zweifel zieht, und zwar mit zwei Schwerpunkten, zum einen über den angeblichen Absturz der United Airlines 93 bei Shanksville in Pennsylvania, zum anderen über den Anschlag auf das Pentagon Fragen Sie doch einfach mal beim WDR nach, warum dieser GEZ-gesponsorte Film NUR 1x ausgestrahlt wurde!

Donnerstag, 25. September 2008

Welche Farbe hat dein Pass?

Die Jahrhundertlüge

Weißt du was die Farben eines Passes international bedeuten?

Blau – Souverän
Grün – Provisorisch
Rot – Abhängig

Und welche Farbe hat dein Pass?

Übrigens, warum ist auf deinem „BRD-Reisepass vorne der Reichsadler (mit sechs Federn je Seite) und innen ein Adler mit je sieben Federn pro Schwinge zu sehen? Zwei Hoheitszeichen in einem Pass?

Wenn du das deutsche Territorium verlassen willst, ist es zwingend notwendig, dass das gültige Staatswappen außen auf dem Reisepass abgebildet ist. Also der Reichsadler.

Zur Erinnerung: Deutschland bedeutet (gem. Definition SHAEF-Gesetz Nr. 52 Artikel 7 Abs. e) das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.12.1937 bestanden hat (völkerrechtliche Grenze).

Das Deutsche Reich ist nie untergegangen und nach wie vor rechtsfähig. „DEUTSCH“ ist kein Staat und die „BRD“ war nie Deutschland!

Der Adler mit je 7 Federn je Flügel (14 Ministerien) wurde vom III. Reich verwendet, also von den „Nazis“. Darum darf dieser Adler auf keinen Fall vorne auf einem Reisepass sein. Welche Adler innen abgebildet sind, spielt dabei keine Rolle.

Sind dir die unterschiedlichen Adler denn niemals aufgefallen?
Reichsadler

Da muß also irgendwas mit der Nationalität sein...

Kucken wir uns mal diesen Antrag auf Einbürgerung vom 24. November 2005, ausgestellt vom Landkreis Demmin, an
Antrag auf Einbürgerung

ZITAT-Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland, deren Erwerb Sie anstreben, nicht gibt.-ZITAT

Die Frage nach der Staatsangehörigkeit nochmals aufgreifend, möchte ich ergänzend darauf hinweisen, dass Sie vielleicht das Argument hören werden, dass der „Bundespersonalausweis“ als Bestätigung hierfür ausreicht. Dem ist allerdings nicht so! Das „Staatsministerium Bayern“ hat zu dieser Thematik bereits folgendes selbst ausgeführt:

“Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.”

Leider wird auch von dort nicht erläutert, für welchen Staat denn nun eine Staatsangehörigkeit besteht, da „Bundespersonalausweis“ und „Reisepass“ ja lediglich die Nationalität (deutsch) bestätigen. Dies kannst du ebenfalls aus folgendem Dokument ersehen.
Antrag auf Einbürgerung

Warum steht dort nicht „hat…die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland erworben“? Immerhin ist dieser „Staat“ ja oben genannt!

Richtig ist, dass man nichts erwerben kann, was nicht existiert!

Die Jahrhundertlüge

Fröhlich in die NEUE WELTORDNUNG



Schwerverbrecher Merkel und die Bilderberger

Der Film sagt alles...

Die wahren Ziele der Uno

Mittlerweile gibt es im Rockefeller(!!!)-Building, dem Sitz der UNO, einen Andachtsraum. Ja, sowas, was es bisher nur in Kirchen gab. Nachtigall ick hör dir trapsen...!!! Mehr Infos in den Videos, auch wenn ich nich unbedingt alle Ansichten des Menschen dort teile, grad in Bezug auf die Evolution. Aber daß spielt ja für dieses Thema hier keine Rolle...



Der totale Polizeistaat

US-Truppen die aus dem Irak zurückkehren werden ab 1. Oktober in Amerika patroullieren um bei "Unruhen in der Bevölkerung und Kontrolle über Menschenmengen" zu helfen, was eine völlige Verletzung des Posse-Comitatus-Gesetzes zur Trennung von Polizei und Militär darstellt. Natürlich könnte den Soldaten befohlen werden, widerspenstige Amerikaner nach einem völligen Zusammenbruch der Wirtschaft zu bekämpfen. Diese Neuigkeit wurde am 8. September seelenruhig von der Army Times Webseite gemeldet. Ab Anfang nächsten Monats wird das 1st Brigade Combat Team der 3. Infanterie-Division

"sich unter der Kontrolle des US Army North befinden, der Army-Service-Komponente des Northern Command, als eine Streitmacht der Bundesregierung auf Abruf, um auf natürliche oder von Menschen verursachte Notfälle und Desaster zu reagieren, darunter Terroranschläge."

Der Artikel hält fest, dass dieser Schritt

"das erste Mal darstellt, dass einer aktiven Einheit ein fest zugeordneter Auftrag von NorthCom gegeben wurde, eine gemeinschaftliche Führung die im Jahr 2002 geschaffen wurde um das Kommando und die Kontrolle bereitzustellen für Bestrebungen des Heimatschutzes sowie koordinierte Unterstützung für die Verteidigung von Behörden."

Der Zweck dieser Patroullien beinhaltet die Hilfe bei

"Unruhen in der Bevölkerung und Kontrolle von Menschenmengen, oder bei der Reaktion auf potentielle Horrorszenarios wie eine Massenvergiftung und Chaos als Folge eines chemischen, biologischen, radiologischen, nuklearen Anschlags oder eines Anschlages mit hochexplosiven Sprengstoffen."

Laut dem Bericht soll die Einheit mindestens 20 Monate auf Patroullie sein bevor sie in den Irak oder Afghanistan Anfang 2010 zurückkehren soll. Das Training für Heimatschutz-Operationen hat bereits in Fort Stewart und der Peterson Air Force Base in Colorado Springs begonnen. Ominöserweise heißt es in dem Bericht:

"Die Soldaten des 1st BCT’s werden auch lernen wie man das 'erste nichttödliche Paket [benutzt] das die Army für den Einsatz freigegeben hat,' wie der 1st BCT commander Col. Roger Cloutier sagte im Bezug auf Ausrüstung für die Kontrolle für Menschenmengen und den Verkehr sowie nichttödliche Waffen, die designed wurden um widerspenstige oder gefährliche Individuen zu überwältigen ohne sie zu töten."

Die Einheit würde also aufmarschieren um Amerikaner zu bekämpfen nach einer massiven wirtschaftlichen Depression, nach Aufständen wegen Nahrungsmittelknappheit und ähnlichen Dingen. Das offene Eingeständnis, dass US-Truppen Polizeiaufgaben erfüllen und Waffen gegen amerikanische Bürger einsetzen werden, ist eine völlige Verletzung des Posse Comitatus-Gesetzes und des Insurrection-Gesetzes, welche die Macht der Bundesregierung, das Militär für Polizeiaufgaben zu verwenden, massiv einschränken. In Sektion 1385 des Posse Comitatus- Gesetzes heißt es:

"Wer, außer in Fällen und unter Umständen die ausdrücklich von der Verfassung oder durch eine Entscheidung des Kongresses authorisiert werden, absichtlich jedweden Teil der Army oder der Air Force als einen posse comitatus oder anderweitig verwedet um die Gesetze durchzusetzen, soll unter dieser Bestimmung eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von nicht mehr als zwei Jahren oder beides erhalten."

Unter dem John Warner Defense Authorization Act, unterzeichnet von Präsident Bush am 17. Oktober 2006, wurde das Recht folgendermaßen abgeändert:

"Der Präsident darf die Steitkräfte in jedwedem Bundesstaat der Vereinigten Staaten einsetzen um die öffentliche Ordnung wiederherzustellen, von dem der Präsident annimmt dass jener die Durchsetzug von Gesetzen hindert oder Menschen eines Rechtes, eines Privilegs, Immunität oder eines Schutzes beraubt die in der Verfassung genannt werden und durch durch ein Gesetz abgesichert sind, oder die Durchsetzung der Gesetze der Vereinigten Staaten behindert oder sich jenen entgegenstellt oder den Lauf des Rechts unter jenen Gesetzen behindert."

Diese Änderungen wurden jedoch vollständig von HR 4986 rückgängig gemacht, dem National Defense Authorization Act for Fiscal Year 2008. Warten die Bush-Administration und NorthCom auf ein solches Horrorszenario welches die Behörden der Bundesstaaten überfordert, um die US Army gegen das amerikansiche Volk einzusetzen? Angesichts der Spekulationen in den Medien über eine "Oktoberüberraschung" Bin Ladens und al-Kaidas und des Potentials für Unruhen nach einem Zusammenbruch der Wirtschaft, sollte die Meldung aus der Army Times Amerikaner alarmieren und sie dazu bewegen, die Illegalität solcher Pläne zu enthüllen. http://infokrieg.tv/us_army_gegen_amerika_2008_09_24.html Quelle: infokrieg.tv

Nicht mehr lange, und die aus Afghanistan zurückkehrenden BRDGmbH-Truppen werden auch auf unseren Straßen unterwegs sein.

WILKOMMEN IN DER WIRKLICHKEIT

Mittwoch, 24. September 2008

Merkel war Stasispitzel

Wieso verhält sich die Schwerkriminelle Merkel
so komisch???

Dienstag, 23. September 2008

Für wie blöd hält uns die U-SS-A...?!



Warum würde al-Kaida, eine Gruppe welche eigentlich das primäre Ziel des von den USA gestarteten Kriegs gegen den Terror sein soll, einen Terroranschlag gegen ein Land verüben, welches kürzlich erst einen Regierungswechsel hinter sich und seine Rolle als US-Alliierter aufgekündigt hat? Die Massenmedien machten für den Anschlag auf das Marriott-Hotel mit mindestens 53 Toten bereits "al-Kaida" verantwortlich; eine routinemäßige Reflexhandlung ohne richtige Ermittlungen oder eine Stellungnahme der vermeintlichen Täter. Am Samstag morgen sagte der neu gewählte pakistanische Präsident Asif Ali Zardari zu dem Parlament:

"Wir werden nicht die Verletzung unserer Souveränität und territorialen Integrität im Namen der Terrorbekämpfung durch jedwede Macht tolerieren."

Nur Stunden später liefert "al-Kaida" den perfekten Vorwand für die USA, um Pakistans territoriale Integrität zu verletzen, im Namen der Terrorbekämpfung. Was noch entlarvender ist: Hätte die Führung Pakistans nicht in letzter Minute ihre Pläne geändert für ein Dinner im Mariott Hotel, wäre die gesamte Kommandostruktur des Landes enthauptet worden.

"Pakistans höchste Führungsfiguren wollten im Marriott Hotel speisen, welches am Wochenende von einer Lastwagenbombe verwüstet wurde, änderten aber in letzter Minute das Ziel , sagte ein hochrangiger Regierungsfunktionär am Montag,"

berichtet die Associated Press heute.

"Vielleicht wussten die Terroristen, dass das Marriott der Ort gewesen war für die Mahlzeit der gesamten Führung; wo der Präsident, Premierminister, der Regierungssprecher und der Rest der Führung anwesend gewesen wären,"

sagte der Innenminister Rehman Malik zu Reportern.

"In letzter Minute entschieden der Präsident und der Premierminister sich für das Haus des Premierministers. Dies rettete die gesamte Führung."

Es scheint tatsächlich dass die "Terroristen" wussten, dass es das Hauptziel gewesen war, die einflussreichsten Personen in einer Regierung auszulöschen, die sich anscheinend abgewendet hat von den Jahren der von Pervez Musharraf geführten Unterwürfigkeit gegenüber den USA. Der Zeitpunkt des Bombenanschlags fiel zusammen mit steigenden Spannungen zwischen Pakistan und der US-Regierung. Die Beziehungen zwischen Pakistan und den USA verschlechterten sich anfang dieses Monats dramatisch nach einer Aktion amerikanischer Kommandosoldaten an der Grenzstadt Süd-Waziristan, bei der 20 Menschen getötet wurden, darunter Frauen und Kinder. Pakistanische Truppen feuerten vor einer Woche auf US-Helikopter die die Landesgrenzen verletzt hatten; eine Wiederholung der Ereignisse fand gestern Nacht statt. Am 13. September verkündete der höchste General von Pakistans Armee Ashfaq Kayani, die territoriale Integrität des Landes vor Grenzüberschreitungen durch die USA zu schützen und warnte vor einer direkten Konfrontation mit US-Streitkräften falls die Grenzüberschreitungen fortfahren. Macht es angesichts all dessen wirklich Sinn, dass "al-Kaida" plötzlich seinem Erzfeind USA geholfen hat mit dem Versuch, die pakistanische Führung auszulöschen? Es ergibt nur dann einen Sinn, wenn "al-Kaida" oder wer auch immer die Anschläge ausführte, die geopolitische Agenda der Neokonservativen unterstützen wollte.

"Nach mehreren Wochen schlechter internationaler Presse wegen den Drohnen die von 19-jährigen mit Joysticks in Kalifornien gesteuert wurden und Familien in Pakistan in die Luft gejagt hatten; nach all dem entscheiden die "Terroristen" in Pakistan, ein zweitklassiges Hotel dort zu sprengen, Zivilisten zu töten und sie abermals zu den Bösewichtern zu machen? Das ist wohl das schlechteste Timing überhaupt, oder? Nun ja, das schlechteste Timing für sie und das bestmöglichste Timing für diese besorgten PR-Typen des US-Militärs und für all die Politiker die erst vor einem Monat gesagt hatten, dass wir die militärischen Aktionen in Pakistan erweitern müssen,"

schreibt Scott Creighton. Das Patentrezept das die CIA jahrzehntelang wieder und wieder eingesetzt hat in Zentralamerika, Italien, Kuba, Südamerika und dem mittleren Osten um Regierungen zu destabilisieren und zu stürzen, hat sich bewährt. Ein strategisch gelegenes Land mit einer neu gewählten Regierung die die Interessen des Volkes nicht der US-imperialistischen Agenda opfern will, wird unmittelbar von unbekannten "Terroristen" angegriffen was zu der Forderung in der Bevölkerung führt, dass die geschwächte Regierung ein unerreichbares Maß an Schutz bieten soll. Das Machtvakuum liefert die Gelegenheit für die US-Kriegsmaschinerie, einzuschreiten um die bösen Terroristen zu verjagen.

Verkehrskontrolle oder Überwachung???

Meldung von Polizeipräsidium Südhessen: POL-DA: Südhessen: Länderübergreifende Fahndungs- und Kontrolltage "Interregio 2008" am 18. und 19. September | Einsatzergebnisse des Polizeipräsidiums Südhessen | Sicher durch Kontrolle

Viele Verkehrsteilnehmer mögen sich über die häufigen und mit vielen Beamten durchgeführten Polizeikontrollen am vergangenen Donnerstag und Freitag (18./19.9.) gewundert haben. Entgegen mancher Befürchtung, die Polizei suche etwaige ausgebrochene Häftlinge oder ist auf der Spur eines schweren Verbrechers, verbarg sich dahinter der sechste länderübergreifende "Interregio 2008". In Zusammenarbeit mit Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und dem Saarland, sowie mit unseren Nachbarstaaten Frankreich, Luxemburg und Belgien, führte die Hessische Polizei, die Bundespolizei und der Zoll großangelegte Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen im ganzen Land durch. Besondere Bedeutung spielt Hessen hierbei als Transitbundesland.

Unter der Federführung der Direktion für Verkehrssicherheit und Sonderdienste beteiligte sich das Polizeipräsidium Südhessen mit 119 Beamten an dem 24-stündigen Einsatz, dessen Raum sich von der Hessischen Grenze im Süden bis nach Kelsterbach im Norden erstreckte. Unterstützung erfuhren die südhessischen Ordnungshüter von der Bereitschaftspolizei.

Das Augenmerk lag auf allumfassenden Kontrollen. So standen neben allgemeinen Überprüfungen des Güter- und Personenverkehrs die Bekämpfung von sogenannten Aggressionsdelikten (Drängler und Raser), von Drogen- und Alkoholfahrten sowie die Fahndung von gesuchten Personen im Fokus der Maßnahmen.

Mit sowohl mobilen als auch festen Kontrollstellen verzeichneten die Beamten auf den Autobahnen 5 und 6 sowie auf Bundes- und Landesstraßen beachtliche Erfolge. Insgesamt wurden über 420 Fahrzeuge unter die Lupe der Fahnder genommen, 650 Personen wurden überprüft. Erfreulich wenige Straftaten wurden dabei festgestellt. Nur 13 Verfahren mussten eingeleitet werden. Vom Drogenbesitz oder Fahren ohne Fahrerlaubnis über den Verdacht der Urkundenfälschung bis hin zum Verstoß gegen das Waffengesetz war das Spektrum jedoch breit gefächert. Mit 118 an der Zahl überwog die Menge der eingeleiteten Ordnungswidrigkeiten hingegen deutlich. Zu schnelles Fahren, Alkohol- und Drogenfahrten sowie spezielle Verstöße im Bereich des Güterverkehrs stellten hier das Gros dar.

Sechs Personen nahmen die Beamten fest. Dabei wurde ein Haftbefehl zur Abschiebung vollstreckt. Ein weiteres Mal setzte sich ein alkoholisierter Mann den Polizisten zur Wehr, so dass er sich wegen Widerstadt gegen Vollstreckungsbeamte eine Freifahrt im Streifenwagen errang. Wegen dem Verdacht illegalen Aufenthaltes klickten ein weiteres Mal die Handschellen. Weitere Festnahmen erfolgten wegen Identitätsüberprüfungen oder um eine erkennungsdienstliche Behandlung durchzuführen.

Vier Kraftfahrer mussten ihren Führerschein abgeben. Auch wurde eine verbotene Waffe, eine Stahlrute und mehrere Gramm Haschisch sichergestellt. 660 Schaublätter aus dem gewerblichen Güterverkehr konfiszierten die Spezialisten zu Auswertungszwecken. Zum Teil fuhren die Lkw zu schnell oder wurden von Fahrern gelenkt, die schon zu lange am Steuer saßen. Besonders erfreulich war das Auffinden eines gestohlenen Laptops und einer Bargeldkassette. Die Geschädigten dürfen sich über die baldige Rückkehr ihres Eigentums freuen.

Trotz des statistisch belegten Erfolges ist jedoch eines gewiss. Die Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürger und die präventive Wirkung, die derlei Kontrollen entfalten, lassen sich nicht in Zahlen messen. Hier lag und liegt auch in Zukunft die Sinn gebende Komponente derartiger Maßnahmen, die auch in den nächsten Jahren mit gleicher Intensität fortgesetzt werden.

WILLKOMMEN IN DER TOTALEN ÜBERWACHUNG

Montag, 22. September 2008

Eine Diktatur nach der anderen...

Kurz nach dem Waffenstillstand 1945 des noch immer andauernden 2.Weltkriegs wurde im Deutschen Reich die Regierung Hitler/Dönitz völkerrechtswidrig gestürzt und durch zwei ebenso diktatorische (Marionetten-)Regierungen ersetzt, die im Sinne ihrer jeweiligen Puppenspieler U(S)SA bzw UDSSR handeln bzw handelten.

Unter diesem Zustand leiden wir Reichsbürger immernoch. Und wir werden weiterhin belogen und betrogen. Jeder Sklave in Rom war freier als jeder Reichsbürger des Deutschen Reiches heute! Wir müssen uns endlich aus dieser Situation befreien! Laßt uns die völkerrechtswidrige BRDGmbH zerstören und restlos vernichten!!! Laßt uns der Verbrecher habhaft werden!!! Aber bitte KEINE GEWALT und keine Lynchjustiz!!! Jegliche Gewalt würde uns mit den Verbrechern der BRDGmbH gleichstellen.

FREIHEIT FÜR DAS DEUTSCHE REICH UND SEINE REICHSBÜRGER

An dieser Stelle eine Warnung an die Verbrecher der BRDGmbH, insbesondere an die Bandenführer Merkel und Schäuble: Laut Völkerrecht haben wir Reichsbürger das Recht, aufgrund der massiven Menschenverletzungen - die Steigerung der Menschenrechtsverletzung - der BRDGmbH gegen uns, uns mit GEWALT aus dieser Situation zu befreien...

Der folgende Film stellt die völkerrechtswidrigen Tatsachen sehr gut und verständlich dar.
Teil 1/7
Teil 2/7
Teil 3/7
Teil 4/7
Teil 5/7
Teil 6/7
Teil 7/7

Sonntag, 21. September 2008

Wir leben bereits in einer faschistischen Gesellschaft

Wir bewegen uns zum, und leben bereits, im Faschismus. Viele finden das lächerlich, weil sie nicht verstehen was Faschismus eigentlich ist und meinen, da es keine Braunhemden, Fackelparaden und Heilrufe gibt, gibt es auch keinen Faschismus. Wer so denkt ist völlig naiv und glaubt an den Faschismus wie er in Hollywoodfilmen dargestellt wird. Das sind nur Äusserlichkeiten von damals. Oder sie verwechseln Neonazis mit Faschisten, die aber nur dumme Sündenböcke sind, die vom Staat unterwandert, aufgestachelt, gefördert und genutzt werden. Genau wie die Antifa. Dabei sind die unsichtbaren Mächtigen an den Schalthebeln die wirklichen Faschisten.

weiter: Alles Schall und Rauch

Niemand hat die Absicht einen Überwachungsstaat zu errichten

Diese Video ist mir gerade durch Zufall in die Hände gefallen. Es mag zwar etwas älter sein, ich hab's aber gerade zum ersten Mal gesehen und viele werden das auch noch nicht kennen. Das Video erklärt sich von alleine, da gibt's wirklich nichts hinzuzufügen...

Samstag, 20. September 2008

Die Blödel-Bardin Merkel soll die Klappe halten

Die “Finanzmärkte” gibt es nicht mehr. Die USA hat den Staatskapitalismus ausgerufen. Banken können mit dem Staat machen was sie wollen. Berlin: Das Verheerende ist, dass die Mehrheit der Menschen nicht zu dumm, sondern zu langsam und zu feige ist um auf Regierungs-, Banken- und Staatsverbrechen angemessen zu reagieren. Dabei braucht es dazu gar keine Guillotine. Nur einen klitzekleinen Arsch in der Hose. Angela Merkel, kompetenz- und talentfreie Laienschauspielerin im Kanzleramt, hat sich heute zur gestern von der Bush-Regierung mit Unterstützung des Kongresses verkündete Umstellung der Wirtschaftsordnung in den USA auf den offenen Staatskapitalismus in einem Interview geäussert. Merkel kritisiert dabei scheinbar die Regierungen in den USA und in der britischen Monarchie. Inhaltlich bedeutet ihr Geschwätz das Gleiche wie immer: N I C H T S Ruhe, Ruhe, Ruhe soll mal wieder die erste Preussenpflicht sein, damit man die Bayern- und Brandenburgwahl rumkriegt, um dann wie üblich Washington hinterherzudackeln und genau das gleiche anzukündigen wie es die US-Regierung angekündigt hat: die Zusammenbrüche der Banken durch “Regulierungen” zu verhindern. Soll heissen: die Banken können machen was sie wollen, Milliarden zum Fenster rausschmeissen und vernichten was sie wollen, mit Milliarden von Menschen auf dem Planeten Erde machen was sie wollen, Regierung kaufen, vernichten, bestechen und unterwandern wie sie wollen, Kriege anfangen und organisieren wie sie wollen, am Ende kommt doch der Staat und bezahlt alles, damit die Banken nicht zusammenbrechen. Ausserdem sorgt der Staat auch dafür - unter beständigem “Terror, Terror, Terrrrrrrrooooooorrrrrrr“-Gesabbel, Geschwätz und schlechten Lügenorgien der übelsten Art - dass die Menschen hübsch brav bei der Regierungs- und Exekutivstange bleiben, damit nicht etwa die Bevölkerung durch ganz normale demokratische Prozesse mit ihren Plünderern aufräumt und diese ganze Bande einfach rausschmeisst. Den innerhalb der NATO- und US-Hegemonie ausgerufenen Staatskapitalismus könnte man unter folgendem Motto zusammenfassen: “Die Regierung ist immer die Regierung der Schlechterverdienenden. Der Rest kann hier machen was er will”. Denn während sich jetzt natürlich wieder einmal herausstellt, dass sämtliches Gesabbel aller zuständigen staatlichen Gremien und Verantwortlichen in Deutschland bezüglich des Bankenzusammenbruchs in den USA nichts, nichts, aber auch gar nichts wert war, steigen die Verlustzahlen für die Deutschen immer weiter. Im Weltwirtschaftskrieg von ihren Witzfiguren in “Regierung”, “Parlament” und auch “Justiz” verraten und verkauft, wird unser Allgemeinwesen bis auf´s letzte Hemd geplündert, während aus dem feinen Zwirn da oben ausschliesslich sinnfreie, schwachsinnige Beruhigungsfloskeln abgesondert werden, á lá “Wir fordern jetzt mal das, wofür wir seit Jahrzehnten bezahlt werden und was wir nie getan, sondern im Gegenteil immer aktiv verhindert und sabotiert haben.” Der Bundesrechnungshof in einer heute öffentlich gewordenen Vorabanalyse : “Eine aktive Wahrnehmung der gesetzlich geregelten Aufsichtsmöglichkeiten gegenüber der KfW durch das Bundeswirtschaftsministerium konnte der Bundesrechnungshof in den Unterlagen nicht nachvollziehen.” Dabei wollten vorher irgendwelche Schwätzer im nur 20 Wochen im Jahr anwesenden Bundesparlament der Deutschen gewusst haben, der Bericht des Bundesrechnungshofes werde das SPD-geführte Finanzministerium von “Vorwürfen entlasten”. Und was macht “Wirtschaftsminister” Michael Glos? Er fordert, was er selbst zu tun hat. Seit Jahrzehnten eine aus der Bonner Republik importierte und erprobte Methode. Die deutschen Staatsbanken haben allein durch den (von der US-Regierung interessanterweise nicht aufgefangenen) Zusammenbruch von Lehman Brothers laut Informationen des ARD-Hauptstadtstudios Verluste von 1.7 Milliarden Euro. Betroffen sind vor allem die BayernLB, die Landesbank Baden-Württemberg und die HSH Nordbank. Allein die BayernLB war bei Lehman Brothers nach ARD-Informationen mit mehr als 650 Millionen Euro dabei, die LBBW und die HSH Nordbank mit jeweils mehr als 500 Millionen Euro. Wieviel von dem Geld unserer Allgemeinheit noch zu retten ist, keiner wagt es derzeit zu sagen. Die Landesregierungen, die etablierten Parteien, die Verwaltungen auf oberster und mittlerer Ebene, die sogenannten “Kontrollorgane” - ein inkompetenter Sauhaufen. Ganz zu schweigen vom “Bundestag”, dem Finanzauschuss und den entsprechenden Landesparlamenten und wiederum ihren Nichtstuern in den Ausschüssen. Der ganze Fisch stinkt. Nicht mehr nur vom Kopf her. Leider heisst es nun mühsam, die Treppe von ganz oben zu fegen. LIEBE BAYERN UND BRANDENBURGER: KLATSCHT DIE REGIERUNG AN DIE WAND! Diese “Regierung” verkauft unser Land. Die “Finanzmärkte” gibt es nicht. Banken und Bänker können machen was sie wollen. Das Kapital regiert, der Staat krepiert, unter allerlei Waffengeschwenke, Gorillagebrüll, Kleinhirngemurkse und debilem Nationalisten-Gesabbel für Gestörte, damit sich das tumbe Volk mal ordentlich abreagiert, übereinander herfällt oder gleich in andere Länder einmarschiert. Die Geschichte der Menschheit kennt das zur Genüge. Wer noch einen Funken Verstand und republikanisches Bewusstsein hat, der versucht aus den Landtagswahlen in Bayern und Brandenburg ein Schlachtfest, ein furchtbares, ein grauenvolles, ein friedliches Schlachtfest für die CSU, die CDU und vor allem die SPD zu machen. Dabei heisst das nicht, dass die anderen etablierten Parteien nur einen Deut besser wären. Es geht schlicht nur noch um eins:

D I E S E
B U N D E S R E G I E R U N G
M U S S
G E S T Ü R Z T
W E R D E N .
S O F O R T ! ! !

Quelle: RADIO - UTOPIE

Freitag, 19. September 2008

Das Wunder von Berlin

Berlin, 04. September 2008... Wir sind verabredet mit Jürgen Elsässer. Man trifft sich und ist sich auf Anhieb symphatisch. Bevor wir unseren Dreh für die neue NuoViso-Produktion über die europäische Wahrheitsbewegung beginnen, genehmigen wir uns mit Jürgen einen Kaffee und lassen unseren Horizont von ihm erweitern. Jürgen erzählt uns: Meine Untersuchungen für die beiden Bücher zeigen: Alle größeren Anschläge und Anschlagsversuche vermeintlich islamistischer Täter seit Mitte der neunziger Jahre wurden unter Beteiligung von V-Leuten der Dienste geplant bzw. durchgeführt. Zwei Netze sind an fast allen Plots beteiligt: einerseits das Londoner Netz um die Finsbury Moschee (Hassprediger Abu Hamza); andererseits das süddeutsche Netz mit Schwerpunkt in Freiburg/Brsg. bzw. später in Ulm/Neu-Ulm um den Hassprediger Yehia Yousif. Auf das süddeutsche Netz stieß ich zuerst bei den Recherchen zu meinem Buch „Wie der Dschihad nach Europa kam“, das heute in einer aktualisierten Taschenbuchausgabe vorgelegt wird. Im Zentrum stehen hier, wie es im Untertitel heißt, „Gotteskrieger und Geheimdienste auf dem Balkan". Dabei ging es u.a. um die Rolle von Reda Seyam als „Kameramann des Grauens“ für die Dschihadisten. Für meine Neuerscheinung „Terrorziel Europa“ bin ich dem bosnischen Faden weiter gefolgt und konnte das Netz in seiner ganzen Dimension ausleuchten. Elsässer weiß wovon er spricht, denn aus seinen Tätigkeiten für den BND-Untersuchungsausschuss erhielt er wesentliche Informationen über diverse Geheimdienstaktivitäten. Auch die angeblich islamistische Terrorzelle des 11. Septembers nahm Elsässer genau unter die Lupe. Wir würden gerne noch viel mehr erfahren, aber die Zeit zwingt uns, das Gespräch zu unterbrechen. Wir müssen den EU-Abgeordneten Giulietto Chiesa vom Flughafen abholen. Chiesa ist Produzent des Filmes "ZERO", welcher sich mit den Ungereimtheiten des 11. Septembers beschäftigt. Besonders erfreut ist er auch über die italienische Version von "Unter falscher Flagge", welche er in Italien verbreiten möchte. Auf der Fahrt mit dem Taxi haben wir Gelegenheit ein Interview mit Herrn Chiesa zu führen. Er berichtet uns über die Ignoranz so ziemlich aller Europa-Abgeordneten was die wahren Hintergründe des 11. Septembers betrifft. Am Abend findet im russischen Haus eine Veranstaltung statt. Neben Elsässer und Chiesa sind ausserdem noch der ehemalige Minister Andreas von Bülow sowie der ehemalige NATO-Luftwaffen-Oberstleutnant Jochen Scholz eingeladen, die ebenfalls ihre Sicht der Dinge präsentieren. Die Veranstaltung hat den Zweck die interessierten Gäste aufzuklären, was sie über den 11. September nicht aus den Mainstream-Medien erfahren. Erstaunlich ist die Tatsache, dass bei der Veranstaltung, für welche keine große Werbung gemacht wurde, der Saal voller ist, als Sitzplätze vorhanden sind. Dies stimmt uns sehr optimistisch und zeigt uns, dass die Wahrheitsbewegung im zunehmenden Maße wächst. Elsässer spricht sogar von einem "geheimen Netzwerk", welches sich mittlerweile gebildet habe. Nach der Veranstaltung nehmen wir die Gelegenheit wahr, um noch einige Besucher nach ihrer Meinung zu befragen. Die Veranstaltung wird im großen und ganzen ausgesprochen positiv wahrgenommen. Als wir auf die Uhr schauen ist bereits kurz vor Mitternacht. Wir würden gerne noch länger bleiben und uns mit den Leuten austauschen, doch unser Drehplan sieht vor bereits am nächsten Tag in Zürich bei dem "Schall&Rauch" Treffen anwesend zu sein, um auch dort die Stimmung einzufangen. Textquelle

Das Deutschlandprotokoll

Eine recht interessante Diskussion über das Buch DAS DEUTSCHLANDPROTOKOLL präsentiert von INFOKRIEG.TV

Donnerstag, 18. September 2008

Menschrechtsverletzungen in Deutschland

Auf dem deutschen Reisepass ist auf der Vorderseite ein Adler abgebildet, welcher pro Flügel 6 Federn hat. Auf der ersten Innenseite hat ist auch nen Adler abgebildet. Dieser hat jedoch pro Flügel 7 Federn... Wenn ihr euch jetze mal die "Firmenschilder" der sogenannten Behörden ankuckt, werder ihr pro Flügel nur 5 Federn finden...! Komisch, ne...?! Warum gibt es 3 verschiedene Hoheitszeichen in Deutschland??? Und wenn ihr schonmal euren Reisepass zur Hand habt, dann kuckt mal nach eurer Staatszugehörigkeit... "DEUTSCH" steht da (zumindest bei den meisten Leuten ;-)), aber: WO liegt der Staat "DEUTSCH"??? Warum steht dort nicht "BRD" oder "DEUTSCHLAND"?? Komisch, ne...?! Folgendes Video sollte euch dahingehend Klärung geben. Neugierig geworden? Umfassende Infos über die WAHRE Situation gibts unter www.deutsches-reich-heute.de