Freitag, 10. Oktober 2008

Kein Reichsbürger besitzt Eigentum

BKO 47/50 besitzt volle Gültigkeit. Bestätigt im Kfz.– Brief der Europäischen Union, dessen Mitglied wir gar nicht sind oder werden können.

Zitat: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ - Ja wer dann? So ein Satz gehört NICHT in den Kfz.- Brief hinein. Egal ob ich das Fahrzeug gekauft oder geleast habe.

Vielen Menschen ist der Unterschied zwischen dem Wort "Besitz" und "Eigentum" nicht ganz klar. Was ich besitze, muß noch lange nicht mein Eigentum sein. Aber was mein Eigentum ist, ist auch immer mein Besitz. Wenn ich die Jacke von meinem Freund anziehe, dann besitze ich sie in diesem Moment. Es ist aber nicht mein Eigentum, sonder das meines Freundes. Die Europäische Union hat sich hier mit ihrer Formulierung ein klassisches Eigentor geschossen. Da nach gültigem BKO 47/50 kein deutscher Bürger Eigentum hat oder erwerben kann, dokumentieren sie hier in eindeutiger Weise die Gültigkeit von BKO 47/50.







Wer jetzt immer noch pennt und von einer Wiedervereinigung mit Friedensvertrag und Verfassung, sowie gelöschter Feindstaatenklausel quatscht, dem kann ich nur noch das hier empfehlen!!!

Interessanterweise kann man BKO 47/50 nicht so einfach von heute auf morgen aufheben. Denn ALLE 4 Alliierten müßen das einstimmig beschließen. Und das stelle ich mir zur Zeit ziemlich schwierig vor.

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