Montag, 20. Oktober 2008

Bundeswehreinsätze unter bestehender UNO-Feindstaatenklausel

Bekanntlich besteht die UNO-Feindstaatenklausel, die damals gegen Deutschland als Kriegsgegner geschaffen wurde, noch immer. Auf in der Vergangenheit gestellte Anfragen bei Regierungsstellen wurde entgegnet, diese hätte keinerlei Bedeutung mehr, sie sei praktisch "vergessen worden" zu streichen, bzw. da bedeutungslos, scheue man den Aufwand, diese Streichung als Änderung der UNO-Charta durch alle Mitgliedsländer hindurch ratifizieren lassen zu müssen. Damit besitzt Deutschland juristisch dennoch noch immer Feindstaat-Charakter.

Wie nun bekannt wird, entspricht die obige Darstellung keineswegs der Wahrheit. Der am 3. März 2004 ausscheidende Inspekteurs des Heeres, Generalleutnant Gert Gudera, stellte richtig, daß 1981, als er als Generalstabsoffizier im Bundeskanzleramt Dienst versah, der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt bereits eine Streichung der Feindstaatenklausel forderte. Dies wurde abgelehnt mit der Begründung, "die Zeit sei wohl noch nicht ganz reif dafür."

Das ist doch kaum zu fassen – 35 Jahre nach Kriegsende bestanden Nachbarstaaten unter den Bedingungen von NATO und Europäischer Union noch darauf, den juristischen Feindstaatenstatus für Deutschland aufrechtzuerhalten! Also ist auch wohl die Vorenthaltung eines Friedensvertrages voll beabsichtigt, wir leben ja lediglich unter dem juristischen Status eines Waffenstillstands.

Dieser Zustand dauert heute noch an. Aber man fordert durch UNO und NATO von deutschen Soldaten, gegen die man den Feindstaatenstatus bestehen läßt, Dauereinsätze rund um den Globus, und die Bundesregierung folgt diesem Ansinnen, obwohl die Bundesrepublik in keiner Weise bedroht ist. Denn eine solche Bedrohungssituation setzt unser noch immer geltendes Nachkriegsgrundgesetz für einen Bundeswehreinsatz voraus! Danach ist die Bundeswehr eine reine Verteidigungsarmee und jede Teilnahme an Angriffshandlungen und so auch Interventionen im Ausland ist grundgesetzwidrig und Straftatsbestand!

Die vom Verteidigungsminister erfolgte Verdrehung der Tatsachen, Deutschland müsse am Hindukusch verteidigt werden, erscheint als glatter Unsinn. Die ganze Terrorismusnervosität vergißt hierbei wohlbewußt, daß dieser Terror keine ursächliche Erscheinung, sondern eine Reaktion auf Aktionen und Verhaltensweisen von Staaten der "Westlichen Welt" darstellt, so sehr er auch in seinen Mitteln verurteilt werden muß.

Was hatten die USA z.B. in Vietnam verloren und haben nun unter der verlogenen Darstellung einer angeblichen, über Tausende von Meilen erfolgenden Bedrohung den Irak angegriffen und dort damit die Terror-Reaktionen ausgelöst, die sie angeblich bekämpfen wollten und nun selbst treffen? An solchen völkerrechtswidrigen Angriffshandlungen hat sich die Bundesrepublik wohlweislich nicht beteiligt und steht so auch außer Gefahr, deswegen mit Terror überzogen zu werden, es sei denn, er würde hier bei uns von anderen Kräften inszeniert, um Deutschland in eine solche militärische Auseinandersetzung hineintreiben zu wollen.

Auch die Aktionen der Bundeswehr verbal zweifelhaft als "friedensbewahrende bzw. friedensschaffende Maßnahmen" bezeichnen zu wollen, ist nur eine Verschleierung stattfindender Interventionen, die gegen das Nachkriegsgrundgesetz verstoßen, ganz gleich ob durch Bundestag abgesegnet und von der UNO bestätigt.

Aber darüberhinaus - diese Situation, deutsche Soldaten an wildfremde Plätze des Globus zu senden, wo sie letztlich nichts zu suchen haben, um als "Eingreiftruppe" (wo ist denn im Grundgesetz von einer Verwendung der Bundeswehr als "Eingreiftruppe" in fernen Ländern die Rede?) sich ggf. mit ihrem Leben für fremde Interessen persönlich zu opfern, ist zumal bei einem bestehenden Feindstaatenstatus unannehmbar. Denn dadurch entsteht die völkerrechtlich undurchsichtige Situation, daß Bundeswehrsoldaten bei UNO-Einsätzen innerhalb des UNO-Kontigents juristisch mit einem Feindstaatenstatus belegt sind, also so keine regulären Truppen entsprechend der Haager Landkriegsordnung darstellen können, sie also in Gefahr laufen, daß man ihnen bei Gefangennahme keinen Kriegsgefangenenstatus zuerkennt und sie statt dessen gemäß neuerlicher USA-Handhabung als "gefangene Feinde" deklariert praktisch rechtlos sind, wie Taliban-Kämpfer derzeitig auf Guantanamo.

Die Bundesregierung ist deshalb aufgerufen, gegen diesen unhaltbaren Zustand schnellstens vorzugehen, indem sie nun ihrerseits die Forderung nach Streichung der Feindstaatenklausel erhebt und bis zur Realisierung und Ratifizierung der Streichung alle deutschen Soldaten aus Auslandsentsendungen zurückzieht, um dieser berechtigten Forderung den notwendigen Nachdruck zu verleihen. Als zweiter Schritt sollte das grundgesetzbrechende Vorhaben, die Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee in eine internationale Eingreiftruppe umzuprägen sofort gestoppt werden, mit dem klarstellenden generellen Verbot eines auswärtigen Interventionseinsatzes.

Sollte man etwa dann auf den Ausweg verfallen, Interventionseinsätze durch eine Grundgesetzänderung legalisieren zu wollen, so würde das wegen der damit verbundenen grundsätzlichen Folgen weit über die erteilte Wahlvollmacht hinausgehen und durch das Wählervotum nicht mehr gedeckt sein:

Deutsche Soldaten sind Söhne oder Ehegatten von Familien. Da ein Einsatz deutscher Soldaten an militärischen Schauplätzen der Welt letztlich mit drohender Lebensgefahr verbunden ist, sind durch eine solche Entscheidung, die Aufgabenstellung der Bundeswehr von einer reinen Verteidigungsarmee in eine Eingreifstruppe zu verändern, deutsche Familien direkt betroffen und muß eine solche Entscheidung auch von ihnen ausgehen. Es wäre in einem solchen Falle dann deshalb zu fordern, hierzu ein Referendum abzuhalten und die deutschen Mütter, Väter und Ehegatten diese Frage wegen Gefahr für Leib und Leben für ihre Söhne und Gatten selbst entscheiden zu lassen.

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