Die große Koalition hat sich auf einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren zur Abwehr von Terrorangriffen geeinigt. Dazu solle Artikel 35 des Grundgesetzes geändert werden, hieß es aus Regierungskreisen in Berlin. Dadurch solle eine Amtshilfe der Bundeswehr "zur Abwendung außergewöhnlicher Notfälle auch mit militärischen Mitteln" möglich werden. Das Thema solle am Sonntag im Koalitionsausschuss behandelt werden. Bei dem monatelangen Streit in der Koalition ging es darum, ob die Bundeswehr bei einem terroristischen Angriff im Inland militärisch eingreifen darf, etwa durch den Einsatz von Abfangjägern gegen ein mit Terroristen besetztes Flugzeug.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte eine Grundgesetzänderung zur Neudefinition des Kriegsfalles angestrebt, um die Bundeswehr grundsätzlich im Terrorfall im Inneren einsetzen zu können. Die SPD bestand hingegen auf einer eingeschränkten Lösung: Die Bundeswehr solle Amtshilfe auch mit militärischen Mitteln leisten dürfen. Auf diese Variante läuft die Einigung über die Änderung des Grundgesetz-Artikels 35 der Koalitionspartner nun hinaus, wie dies zuvor auch der "Tagesspiegel am Sonntag" berichtet hatte. Zuvor war das in den Zeiten der rot-grünen Koalition verabschiedete Luftsicherheitsgesetz vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden.
Die Neuregelung soll den Grundgesetzartikel nach Angaben der Befürworter an die veränderte Bedrohungslage in Deutschland seit den Anschlägen vom 11. September 2001 anpassen. Nach bisherigem Recht kann die Bundeswehr nicht mit ihren militärischen Kapazitäten für die Abwehr eines Terrorangriffs zu Hilfe gerufen werden. In den Regierungskreisen hieß es, durch die nun angestrebte Änderung könne "eine empfindliche Lücke" bei der Terrorabwehr geschlossen werden.
IHR ALLE SEID AUFGEFORDERT DAGEGEN ZU PROTESTIEREN UND WIDERSTAND ZU LEISTEN. SPONTANDEMOS, MAHNWACHEN, ZIVILER UNGEHORSAM, GENERALSTREIK UND ÄHNLICHES SIND JETZT EURE PFLICHT!!!
"Grundgesetz" Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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