Am 25. September beschloss der Bundestag in Berlin das neue Kinderförderungsgesetz . Für jedes Dritte Kind soll es bis zum Jahr 2013 in Deutschland einen Betreuungsplatz geben. Der Beschluss fördert den Ausbau auf 750 000 Plätze. Das Gesetz sieht allerdings keine Qualitätsvorgaben der Betreuungsplätze vor, ist aber bemüht den Erziehungsanspruch an den Staat abzugeben.
"Verschiedene Experten aus unterschiedlichen Fachrichtungen fordern eine Erzieherin pro drei, besser noch zwei Kinder, die sich außerdem über einen längeren Zeitraum an die Kinder binden sollte. Erst dann ist davon auszugehen, daß Kinder die Trennung von ihren Eltern zumindest mit weniger Stress erleben. Andernfalls steigen die Risiken für persönliche Fehlentwicklungen und Bindungsdefizite der Kinder und damit die Belastung der nachfolgenden Generationen."
so die Pressemeldung des Familiennetzwerkes.
Weiter beklagt sich das Familiennetzwerk,
"daß die Regierung die wahren Gründe für den massiven Ausbau der staatlichen Betreuung nicht nennt."
und das Gesetz
"diene angeblich die Arbeitskraft der Mütter dazu, das Sozialsystem zu entlasten und den Mangel an Fachkräften in der Wirtschaft abzubauen. Den Eltern wird glauben gemacht, dass sich ihre Kinder durch den frühen Kitabesuch besser entwickeln würden. Als „frühkindliche Bildung“ bezeichnet Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen die in aller Regel völlig unzureichende Betreuungssituation."
Mit einem Brief an den Bundespräsidenten Horst Köhler sind Interessierte aufgefordert gegen die frühkindliche Fremdbetreuung Einspruch einzulegen und ihn aufzufordern das Gesetzesvorhaben nicht gegenzuzeichnen.
Das Anschreiben, mit freundlicher Genehmigung zur Veröffentlichung durch Herr Berresheimer (Vorstandssprecher Arbeitsbereich Kinderrechte Familiennetzwerk Deutschland - www.kinderrechte-infos.de):
"Sehr geehrter Herr Bundespräsident Dr. Köhler, am 7. November 2008 hat der Deutsche Bundesrat dem vom Deutschen Bundestag am 26. September 2008 mit Mehrheit verabschiedeten Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz - KiföG) zugestimmt.
Nur Ihre Unterschrift trennt dieses Gesetz noch von seinem In Kraft treten.
Die allgemein herrschende Meinung der Wissenschaft, die Prinzipien unseres Sozialstaates, die Rechtsprechung wie auch unsere Verfassung betonen übereinstimmend, dass die Erziehung und die damit einhergehende Förderung der Entwicklung der Persönlichkeit des Kindes in aller Regel am besten durch die Eltern gewährleistet ist.
Das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland betont in ständiger Rechtsprechung, dass die häusliche Erziehung der Erwerbstätigkeit gleichgestellt ist. Folglich werden die im Gesetz genannten Bedarfskriterien letztlich auf alle Eltern anzuwenden sein. Denn an Stelle der elterlichen Erziehung tritt - ab 2013 für alle Kinder ab Geburt - die öffentliche Betreuung und Erziehung, wenn es heißt:
„Ein Kind unter drei Jahren ist in einer Tageseinrichtung zu fördern, wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbsarbeit nachgehen.“
Dieses Gesetz gefährdet die Zukunft unseres Volkes, weil es nicht das wirkliche Wohl des Kindes im Auge hat, das gemäß Artikel 7 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen ein Recht auf Erziehung und Betreuung durch seine eigenen Eltern und Familie hat. Es billigt das hohe Risiko einer massiven und lebenslangen Schädigung unserer Kinder. Es dient weder Eltern noch Kindern, sondern fördert aus gewissen ideologischen Gründen die kollektivistische Prägung statt der individuellen Persönlichkeitsentwicklung zu dienen.
Wird damit durch den Gesetzgeber nicht bereits der Weg bereitet, einen Anspruch des Staates auf Entzug Minderjähriger von ihren Eltern zu normieren?
Gerade in dieser Materie sollten wir Deutsche es besser wissen als andere Länder - und wie damals gilt es auch heute: Wehret den Anfängen!
Ich appelliere an Ihre Verfassungstreue und fordere Sie auf, diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu verweigern. Mit freundlichen Grüßen (FNW)"
Quelle: Radio - Utopie
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