In diesem Jahr erschien bei Pendo das Buch »Der letzte Zeuge – ›Ich war Hitlers Telefonist, Kurier und Leibwächter‹« von Rochus Misch. Das lesenswerte Buch des Hitler-Vertrauten enthält einen kurzen, aber bemerkenswerten Hinweis auf das deutsche Atomwaffenprogramm während des Zweiten Weltkrieges.
Misch dazu:
Niemals wäre ich auf die Idee gekommen, dienstliche Papiere heimlich aufzubewahren. Wieder raus in Matsch und Dreck auf die Schlachtfelder? Bloß nicht. Sicher, den einen oder anderen Blick auf eine Depesche habe ich schon mal riskiert, um zu wissen, was so los war in der Welt. Ich erinnere mich beispielsweise an eine Nachricht über den Stand der Atombombenentwicklung. Da hieß es, die Forschungen der Amerikaner wären im Vergleich zu den deutschen mindestens ein Dreivierteljahr im Rückstand. Hitlers Einstellung zur Atombombe kannte ich: »Damit gewinnt man keinen Krieg.« Davon war er überzeugt. Die Westalliierten hatten gedroht, sich im Fall des Einsatzes der Atombombe mit 15.000 Flugzeugen in Nordafrika zu versammeln, um dann ganz Deutschland mit Gas zu verseuchen. Gasangriffe hatte Hitler im Ersten Weltkrieg erlebt, er hatte eine panische Angst davor. Einen solchen Rückschlag werde er niemals verantworten können, betonte er, daher scheide der Einsatz einer Atombombe für ihn völlig aus.*
Wie passt diese Zeitzeugenaussage mit den »Erkenntnissen« der etablierten Geschichtswissenschaft zusammen, die nach wie vor behauptet, das Dritte Reich habe eine solche Waffe nie in Angriff genommen, weil wirtschaftliche, finanzielle und politische Voraussetzungen für ein solches Mammutprojekt fehlten …?
Sonntag, 12. Oktober 2008
Merkels 1000-Milliarden-Euro-Unsicherheit
Da der Haushalt der BRDGmbH im letzten Jahr durch die Maßnahmen der "Bundesregierung" und die Inflation vollkommen ausgeglichen abgeschlossen wurde (siehe "Staatshaushalt" bei Destatis), bietet es sich für unsere "Bundesregierung" an, die Ausgaben der BRDGmbH zu erhöhen. So hat Kanzlerin Merkel über die Medien zum Beispiel verkünden lassen, während der größten Wirtschafts- und Finanzkrise der Geschichte die Bildungsausgaben drastisch zu erhöhen. Dazu kommen die kreditfinanzierten hunderte von Milliarden für leckgeschlagene Konzerne wie die Hypo Real Estate.
Das reicht natürlich noch nicht, so daß unsere "Regierung" auf die Idee kam, dem Reichsürger in einem letzten Schlag mithilfe einer inszenierten Medienoperette eine “Staatsgarantie” für Bankguthaben schmackhaft zu machen, die, wenn alle 27 Mitgliedsländer der EU dasselbe täten, das europäische Finanzsystem sprengen wird.
Um mal zu sehen, in welchen Dimensionen sich diese “Sicherheit” von 1000 Milliarden Euro bewegt, habe ich einen Vergleich zusammengetragen:
“Sicherheitsgarantien” wie die unserer Kanzlerin werden, wenn jedes der 27 Mitgliedsländer mitzieht (das nächste ist Österreich) , den Gesamtgeldumlauf also nochmals um 81% erhöhen, da dafür neue Kredite aufgenommen werden müssen. Das erhöht automatisch auch die Inflation, die in der Folge alle Spareinlagen durch Preiserhöhungen um einen entsprechenden Betrag entwertet. Am Ende stehen dann Alle schon sehr bald genau dort, wo sie eigentlich gar nicht hinwollten und erfahren das, was diese Sicherheit im Auge des Bürgers ursprünglich nicht sein sollte: Eine Bürde, zusätzlich zur Inflation samt immensen Zahlungsverpflichtungen als Steuerzahler dem Staat gegenüber.
Das reicht natürlich noch nicht, so daß unsere "Regierung" auf die Idee kam, dem Reichsürger in einem letzten Schlag mithilfe einer inszenierten Medienoperette eine “Staatsgarantie” für Bankguthaben schmackhaft zu machen, die, wenn alle 27 Mitgliedsländer der EU dasselbe täten, das europäische Finanzsystem sprengen wird.
Um mal zu sehen, in welchen Dimensionen sich diese “Sicherheit” von 1000 Milliarden Euro bewegt, habe ich einen Vergleich zusammengetragen:
- der Haushalt der BRDGmbH ist zur Zeit 1064 Milliarden Euro groß. (Quelle: "Staatshaushalt" bei Destatis)
- unsere gesamten angehäuften Schulden der vorangegangenen "Bundesregierungen" betragen jetzt schon über 1500 Milliarden Euro (Quelle: Gesamtverschuldung bei Miprox.de). Diese “Staatsgarantie” würde diese Schuld also nochmal um 66% erweitern.
- Deutschlands Bruttoinlandsprodukt ist 2007 über 2400 Milliarden Euro hoch gewesen (Quelle: Gross Domestic Product bei der EZB)
- Der gesamte Bargeldumlauf der EU ist circa 700 Milliarden Euro groß (Quelle: Banknoten und Münzen bei der EZB)
- 1000 Milliarden Euro entspricht der Summe, die die mehr als 500 größten Bankinstitute in 5 Wochen bei der europäischen Zentralbank als Kredit-Refinanzierungsgeschäfte tätigen.
- Die gesamte Geldmenge der EU27, Bargeld und das gesamte Buchgeld ist 9150 Milliarden Euro groß (Quelle: Monetary Aggregate M3 bei der EZB). Merkels Hilfsplan macht damit 11% dieser Geldmenge aus. Wenn alle 27 Mitgliedstaaten der EU dasselbe Garantieversprechen für ihre Guthaben von insgesamt 7400 Milliarden Euro (ohne Einlagen in Investment Funds) abgäben, läge die Ausweitung der Geldmenge schon bei bis zu 81%.
“Sicherheitsgarantien” wie die unserer Kanzlerin werden, wenn jedes der 27 Mitgliedsländer mitzieht (das nächste ist Österreich) , den Gesamtgeldumlauf also nochmals um 81% erhöhen, da dafür neue Kredite aufgenommen werden müssen. Das erhöht automatisch auch die Inflation, die in der Folge alle Spareinlagen durch Preiserhöhungen um einen entsprechenden Betrag entwertet. Am Ende stehen dann Alle schon sehr bald genau dort, wo sie eigentlich gar nicht hinwollten und erfahren das, was diese Sicherheit im Auge des Bürgers ursprünglich nicht sein sollte: Eine Bürde, zusätzlich zur Inflation samt immensen Zahlungsverpflichtungen als Steuerzahler dem Staat gegenüber.
Samstag, 11. Oktober 2008
Das Ermächtigungsgesetz der "Bundesregierung"
Quelle: Radio-Utopie
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur “Änderung” der perpetuierten Verfassung Grundgesetz ist ein faschistisches Handbuch zum Militärputsch
Berlin: Die Merkel-Steinmeier-Regierung steht vor dem Aus. Wirtschaftlich inkompetent, die Bankenaufsicht korrupt bis ins Mark und die Wahlergebnisse im Tiefflug versagen heute auch noch die Landesregierungen im Bundesrat beim faschistischen Putsch gegen Verfassung, Gewaltenteilung und Demokratie ihre Gefolgschaft.
Heute morgen waren Details des gemeinsam von Bundesinnenministerium (Schäuble), Aussenministerium (SPD-”Kanzlerkandidat” Steinmeier), Bundesjustizministerium (Zypris) und Verteidigungsministerium (Jung) beschlossenen Plans zur Verfassungsänderung bekannt geworden. Doch der Original-Gesetzentwurf der Merkel-Steinmeier-Regierung (gefunden auf dem Blog “Sicherheitspolitik”) liest sich nicht nur wie ein faschistisches Handbuch zum Militärputsch, es ist eines. Der Brandstifter bittet nicht nur um die Streichhölzer, er will sie auch benutzen.
ALLES VERFASSUNG AUSSER MUTTI
Zuerst einmal das Original. Der “Feind” quasi, der uns seit 60 Jahren der Gefahr aussetzt vom Hirn erschlagen zu werden was uns plötzlich von irgendwoher aus dem Luftraum auf den Kopp geschmissen wird.
Artikel 35 (1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. (2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern. (3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.
Zur Erklärung: das ist das Grundgesetz. Das ist gültiger Text. Kein Blabla. Keine Promo. Kein Entwurf. Keine Erklärung, “Präambel”, Selbstdarstellung oder irgendein Parteiendreck den kein Schwein kümmert weil er sowieso nie eingehalten wird und es keine Möglichkeit gibt ihn zu erzwingen.
DAS IST IHR, IHR SCHRIFTLICHER GESELLSCHAFTSVERTRAG. HABEN SIE DAS VERSTANDEN, TROJANER? GUT. DANN LEGEN SIE JETZT MAL DIE BUDDEL WEG, HÖREN AUF DIESES SCHICKE PFERD DA ANZUBETEN WAS SIE GERADE JUBELND IN DIE REPUBLIK GESCHLEPPT HABEN, SETZEN SICH, HALTEN DIE SCHNAUZE UND HÖREN ZU!
Zuerst einmal: lesen Sie sich nochmal ihren Vertrag durch. Ja, das Grundgesetz. Soll ich es Ihnen nochmal erklären? Kein Problem.
DAS GRUNDGESETZ IST IHR, IHR SCHRIFTLICHER GESELLSCHAFTSVERTRAG, SIE DUMME SAU. UND JETZT SETZEN SIE SICH WIEDER, BEVOR ICH MICH VERGESSE!
Also, haben Sie sich nochmal ihren Vertrag durchgelesen. Gut. Steht da irgendwo was von “Abwehr”?
Ob da irgendwo etwas von “Abwehr” steht, Sie dumme Sau..?
NEIN. DAS TUT ES NATÜRLICH NICHT, SIE SUPERFLASCHE!
Hier also der geplante Text Ihres Gesellschaftsvertrages seitens unserer Bundesregierung, nein, Ihrer Bundesregierung. Sie waren schliesslich so dämlich, das Pferd in die Regierung abzuschleppen.
“(4) Reichen zur ABWEHR eines besonders schweren Unglücksfalles polizeiliche Mittel nicht aus, kann die Bundesregierung den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen. Soweit es dabei zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, kann die Bundesregierung den Landesregierungen Weisungen erteilen. Maßnahmen der Bundesregierung nach den Sätzen 1 und 2 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im Übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben. (5) Bei Gefahr im Verzug entscheidet der zuständige Bundesminister. Die Entscheidung der Bundesregierung ist unverzüglich nachzuholen.”
Was steht da? WAS steht da?
Ganz genau. Da steht, dass ein nie gewählter Minister, der von einer Kanzlerin vorgeschlagen wird, die wiederum nie vom Volk gewählt worden ist, sondern von einem Parlament welches 7 Monate im Jahr nicht einmal tagt und wenn es das tut ständig leer ist, da steht also, dass ein Minister (der nach dem Vorschlag dieser Kanzlerin von einem Präsidenten ernannt wird, der nie vom Volk gewählt worden ist) den Oberbefehl über unsere Streitkräfte hat und die Vollmacht diese in vollem Umfang auf unseren Strassen einzusetzen, wenn er der Meinung ist einen Verdacht zu haben, dass da potentiell eine Abwehr eines möglichen Vorfalls nötig sei, von dem nur er weiss, dass er ihn abwehren muss und der hoppla-hopp und in Zukunft sich ereignen könnte.
Das ist ein Ermächtigungsgesetz für die Exekutive. Das Pferd haben Sie doch schon mal hier reingeschleppt. Ich weiss es doch ganz genau. Naja. Zumindestens Ihr Grossvater.
Es geht aber noch weiter. Abgesehen davon, dass Gefahr im Verzuge Geheimdienstinformationen der CIA bedeuten kann, von denen dann natürlich nur die Wichtigsten wissen - es gibt bereits jetzt alle Möglichkeiten, das Militär im Innern einzusetzen. Aber eben mit Zustimmung des Parlamentes. Wenn es den Spannungsfall oder den Verteidigungsfall mit Zweidrittelmehrheit beschliesst.
Artikel 87a (1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben. (2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt. (3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen. (4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.
Alles klar? Noch einmal etwas grundsätzliches über die Juristerei: Im Alltag heisst es immer relativ deutlich “Wenn du das und das nicht tust, dann hau ich Dir auf die Schnauze”.
Im Juristischen wird die allseits beliebte “Wenn-dann”-Konstruktion meistens besser verpackt. Besonders dann, wenn man einen Behelfsnazi und Anwalt schon zum zweiten Mal nach 1991 als Innenminister hat.
“Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalles polizeiliche Mittel nicht aus…”
Wer bestimmt, wann das der Fall ist? Denn wenn das der Fall ist, dann
“kann die Bundesregierung den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen. Soweit es dabei zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist…”
Wer bestimmt, wann das der Fall ist? Denn wenn das der Fall ist, dann
“…kann die Bundesregierung den Landesregierungen Weisungen erteilen.”
“Bei Gefahr im Verzug entscheidet der zuständige Bundesminister…”
…zuerst einmal selbst dass Gefahr im Verzug ist. Und dann entscheidet er alles weitere auch, weil Gefahr im Verzug ist. Jeder, der die Praxis der Polizei in diesem Land kennt, weiss, dass immer Gefahr im Verzug ist wenn es nach der Polizei geht.
Es geht aber nicht nach der Polizei. Die hat nämlich die Schnauze zu halten und sich nach Ihrem, Ihrem schriftlichen Gesellschaftsvertrag zu richten.
Das sagt die natürlich nicht so gerne. Das mag die auch nicht. Aber das kann Ihnen völlig scheissegal sein was die Polizei mag. Sie könnten ja mal eine Partei wählen, welche die Polizei besser bezahlt und ihnen mal anständige Computer kauft. Nur trojanische Pferde, die sollten der Polizei nicht gekauft werden, auch nicht der Geheimpolizei. Weil, dann kommen die wieder auf die Idee es sei Gefahr im Verzug, wenn da so Scheissintellektuelle ihren Gesellschaftsvertrag nicht rausrücken wollen und 82 Millionen volltrunkenen Trojaner um´s Pferd rum seit Jahren immer wieder die Zügel in die Hand geben, obwohl die sie jedesmal freudestrahlend wieder dem Pferd umhängen.
Verstehen Sie, Trojaner? Ja? Das ist aber nett von Ihnen.
Wo wir schon bei “Wenn-Dann” sind. Wie wahrscheinlich, Herr Trojaner, wie wahrscheinlich, glauben Sie, ist das eigentlich, dass hier ein Flugzeug entführt wird, aber nur mit “Terroristen” besetzt ist und nicht mit Entführten? Und wie wahrscheinlich ist, dass dies dann in deutschem Luftraum geschieht, denn nur über diesen Fall reden wir ja hier. Denn in einem Falle des Angriffs von aussen kann die Bundeswehr selbstverständlich zur Abwehr eingesetzt werden. Sie erinnern sich, da war mal dieser kalte Krieg, bloss 50 Jahre lang, echt jetzt.
Und wie wahrscheinlich, glauben Sie, ist es eigentlich, dass eine Regierung die Verfassung stürzen will, weil sie und die Bundeswehr seit dem 12.September 2001 (nach Erklärung des Verteidigungsfalles durch die NATO) unter Oberbefehl des Nordatlantikpaktes steht und die deutschen Überwachungsbehörden seit dem geheimen NATO-Beschluss vom 4.Oktober 2001 unter dem Oberbefehl der CIA?
Wolfgang Schäuble hat am 26.Juni dieses Jahres öffentlich ausgesagt, dass die deutschen Überwachungsbehörden der Polizei, der Geheimdienste und ganz nebenbei auch die Militärgeheimdienste die CIA nicht beobachten. Und alle anderen “Partnerdienste” auch nicht. Das hat er gesagt.
Wissen Sie eigentlich noch, warum damals 1981 in Polen durch General Jaruzelski das Kriegsrecht ausgerufen wurde?
Damit es nicht die Sowjets tun.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur “Änderung” der perpetuierten Verfassung Grundgesetz ist ein faschistisches Handbuch zum Militärputsch
Berlin: Die Merkel-Steinmeier-Regierung steht vor dem Aus. Wirtschaftlich inkompetent, die Bankenaufsicht korrupt bis ins Mark und die Wahlergebnisse im Tiefflug versagen heute auch noch die Landesregierungen im Bundesrat beim faschistischen Putsch gegen Verfassung, Gewaltenteilung und Demokratie ihre Gefolgschaft.
Heute morgen waren Details des gemeinsam von Bundesinnenministerium (Schäuble), Aussenministerium (SPD-”Kanzlerkandidat” Steinmeier), Bundesjustizministerium (Zypris) und Verteidigungsministerium (Jung) beschlossenen Plans zur Verfassungsänderung bekannt geworden. Doch der Original-Gesetzentwurf der Merkel-Steinmeier-Regierung (gefunden auf dem Blog “Sicherheitspolitik”) liest sich nicht nur wie ein faschistisches Handbuch zum Militärputsch, es ist eines. Der Brandstifter bittet nicht nur um die Streichhölzer, er will sie auch benutzen.
ALLES VERFASSUNG AUSSER MUTTI
Zuerst einmal das Original. Der “Feind” quasi, der uns seit 60 Jahren der Gefahr aussetzt vom Hirn erschlagen zu werden was uns plötzlich von irgendwoher aus dem Luftraum auf den Kopp geschmissen wird.
Artikel 35 (1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. (2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern. (3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.
Zur Erklärung: das ist das Grundgesetz. Das ist gültiger Text. Kein Blabla. Keine Promo. Kein Entwurf. Keine Erklärung, “Präambel”, Selbstdarstellung oder irgendein Parteiendreck den kein Schwein kümmert weil er sowieso nie eingehalten wird und es keine Möglichkeit gibt ihn zu erzwingen.
DAS IST IHR, IHR SCHRIFTLICHER GESELLSCHAFTSVERTRAG. HABEN SIE DAS VERSTANDEN, TROJANER? GUT. DANN LEGEN SIE JETZT MAL DIE BUDDEL WEG, HÖREN AUF DIESES SCHICKE PFERD DA ANZUBETEN WAS SIE GERADE JUBELND IN DIE REPUBLIK GESCHLEPPT HABEN, SETZEN SICH, HALTEN DIE SCHNAUZE UND HÖREN ZU!
Zuerst einmal: lesen Sie sich nochmal ihren Vertrag durch. Ja, das Grundgesetz. Soll ich es Ihnen nochmal erklären? Kein Problem.
DAS GRUNDGESETZ IST IHR, IHR SCHRIFTLICHER GESELLSCHAFTSVERTRAG, SIE DUMME SAU. UND JETZT SETZEN SIE SICH WIEDER, BEVOR ICH MICH VERGESSE!
Also, haben Sie sich nochmal ihren Vertrag durchgelesen. Gut. Steht da irgendwo was von “Abwehr”?
Ob da irgendwo etwas von “Abwehr” steht, Sie dumme Sau..?
NEIN. DAS TUT ES NATÜRLICH NICHT, SIE SUPERFLASCHE!
Hier also der geplante Text Ihres Gesellschaftsvertrages seitens unserer Bundesregierung, nein, Ihrer Bundesregierung. Sie waren schliesslich so dämlich, das Pferd in die Regierung abzuschleppen.
“(4) Reichen zur ABWEHR eines besonders schweren Unglücksfalles polizeiliche Mittel nicht aus, kann die Bundesregierung den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen. Soweit es dabei zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, kann die Bundesregierung den Landesregierungen Weisungen erteilen. Maßnahmen der Bundesregierung nach den Sätzen 1 und 2 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im Übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben. (5) Bei Gefahr im Verzug entscheidet der zuständige Bundesminister. Die Entscheidung der Bundesregierung ist unverzüglich nachzuholen.”
Was steht da? WAS steht da?
Ganz genau. Da steht, dass ein nie gewählter Minister, der von einer Kanzlerin vorgeschlagen wird, die wiederum nie vom Volk gewählt worden ist, sondern von einem Parlament welches 7 Monate im Jahr nicht einmal tagt und wenn es das tut ständig leer ist, da steht also, dass ein Minister (der nach dem Vorschlag dieser Kanzlerin von einem Präsidenten ernannt wird, der nie vom Volk gewählt worden ist) den Oberbefehl über unsere Streitkräfte hat und die Vollmacht diese in vollem Umfang auf unseren Strassen einzusetzen, wenn er der Meinung ist einen Verdacht zu haben, dass da potentiell eine Abwehr eines möglichen Vorfalls nötig sei, von dem nur er weiss, dass er ihn abwehren muss und der hoppla-hopp und in Zukunft sich ereignen könnte.
Das ist ein Ermächtigungsgesetz für die Exekutive. Das Pferd haben Sie doch schon mal hier reingeschleppt. Ich weiss es doch ganz genau. Naja. Zumindestens Ihr Grossvater.
Es geht aber noch weiter. Abgesehen davon, dass Gefahr im Verzuge Geheimdienstinformationen der CIA bedeuten kann, von denen dann natürlich nur die Wichtigsten wissen - es gibt bereits jetzt alle Möglichkeiten, das Militär im Innern einzusetzen. Aber eben mit Zustimmung des Parlamentes. Wenn es den Spannungsfall oder den Verteidigungsfall mit Zweidrittelmehrheit beschliesst.
Artikel 87a (1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben. (2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt. (3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen. (4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen.
Alles klar? Noch einmal etwas grundsätzliches über die Juristerei: Im Alltag heisst es immer relativ deutlich “Wenn du das und das nicht tust, dann hau ich Dir auf die Schnauze”.
Im Juristischen wird die allseits beliebte “Wenn-dann”-Konstruktion meistens besser verpackt. Besonders dann, wenn man einen Behelfsnazi und Anwalt schon zum zweiten Mal nach 1991 als Innenminister hat.
“Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalles polizeiliche Mittel nicht aus…”
Wer bestimmt, wann das der Fall ist? Denn wenn das der Fall ist, dann
“kann die Bundesregierung den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen. Soweit es dabei zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist…”
Wer bestimmt, wann das der Fall ist? Denn wenn das der Fall ist, dann
“…kann die Bundesregierung den Landesregierungen Weisungen erteilen.”
“Bei Gefahr im Verzug entscheidet der zuständige Bundesminister…”
…zuerst einmal selbst dass Gefahr im Verzug ist. Und dann entscheidet er alles weitere auch, weil Gefahr im Verzug ist. Jeder, der die Praxis der Polizei in diesem Land kennt, weiss, dass immer Gefahr im Verzug ist wenn es nach der Polizei geht.
Es geht aber nicht nach der Polizei. Die hat nämlich die Schnauze zu halten und sich nach Ihrem, Ihrem schriftlichen Gesellschaftsvertrag zu richten.
Das sagt die natürlich nicht so gerne. Das mag die auch nicht. Aber das kann Ihnen völlig scheissegal sein was die Polizei mag. Sie könnten ja mal eine Partei wählen, welche die Polizei besser bezahlt und ihnen mal anständige Computer kauft. Nur trojanische Pferde, die sollten der Polizei nicht gekauft werden, auch nicht der Geheimpolizei. Weil, dann kommen die wieder auf die Idee es sei Gefahr im Verzug, wenn da so Scheissintellektuelle ihren Gesellschaftsvertrag nicht rausrücken wollen und 82 Millionen volltrunkenen Trojaner um´s Pferd rum seit Jahren immer wieder die Zügel in die Hand geben, obwohl die sie jedesmal freudestrahlend wieder dem Pferd umhängen.
Verstehen Sie, Trojaner? Ja? Das ist aber nett von Ihnen.
Wo wir schon bei “Wenn-Dann” sind. Wie wahrscheinlich, Herr Trojaner, wie wahrscheinlich, glauben Sie, ist das eigentlich, dass hier ein Flugzeug entführt wird, aber nur mit “Terroristen” besetzt ist und nicht mit Entführten? Und wie wahrscheinlich ist, dass dies dann in deutschem Luftraum geschieht, denn nur über diesen Fall reden wir ja hier. Denn in einem Falle des Angriffs von aussen kann die Bundeswehr selbstverständlich zur Abwehr eingesetzt werden. Sie erinnern sich, da war mal dieser kalte Krieg, bloss 50 Jahre lang, echt jetzt.
Und wie wahrscheinlich, glauben Sie, ist es eigentlich, dass eine Regierung die Verfassung stürzen will, weil sie und die Bundeswehr seit dem 12.September 2001 (nach Erklärung des Verteidigungsfalles durch die NATO) unter Oberbefehl des Nordatlantikpaktes steht und die deutschen Überwachungsbehörden seit dem geheimen NATO-Beschluss vom 4.Oktober 2001 unter dem Oberbefehl der CIA?
Wolfgang Schäuble hat am 26.Juni dieses Jahres öffentlich ausgesagt, dass die deutschen Überwachungsbehörden der Polizei, der Geheimdienste und ganz nebenbei auch die Militärgeheimdienste die CIA nicht beobachten. Und alle anderen “Partnerdienste” auch nicht. Das hat er gesagt.
Wissen Sie eigentlich noch, warum damals 1981 in Polen durch General Jaruzelski das Kriegsrecht ausgerufen wurde?
Damit es nicht die Sowjets tun.
Freitag, 10. Oktober 2008
Kein Reichsbürger besitzt Eigentum
BKO 47/50 besitzt volle Gültigkeit. Bestätigt im Kfz.– Brief der Europäischen Union, dessen Mitglied wir gar nicht sind oder werden können.
Zitat: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ - Ja wer dann? So ein Satz gehört NICHT in den Kfz.- Brief hinein. Egal ob ich das Fahrzeug gekauft oder geleast habe.
Vielen Menschen ist der Unterschied zwischen dem Wort "Besitz" und "Eigentum" nicht ganz klar. Was ich besitze, muß noch lange nicht mein Eigentum sein. Aber was mein Eigentum ist, ist auch immer mein Besitz. Wenn ich die Jacke von meinem Freund anziehe, dann besitze ich sie in diesem Moment. Es ist aber nicht mein Eigentum, sonder das meines Freundes. Die Europäische Union hat sich hier mit ihrer Formulierung ein klassisches Eigentor geschossen. Da nach gültigem BKO 47/50 kein deutscher Bürger Eigentum hat oder erwerben kann, dokumentieren sie hier in eindeutiger Weise die Gültigkeit von BKO 47/50.
Wer jetzt immer noch pennt und von einer Wiedervereinigung mit Friedensvertrag und Verfassung, sowie gelöschter Feindstaatenklausel quatscht, dem kann ich nur noch das hier empfehlen!!!
Interessanterweise kann man BKO 47/50 nicht so einfach von heute auf morgen aufheben. Denn ALLE 4 Alliierten müßen das einstimmig beschließen. Und das stelle ich mir zur Zeit ziemlich schwierig vor.
Zitat: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ - Ja wer dann? So ein Satz gehört NICHT in den Kfz.- Brief hinein. Egal ob ich das Fahrzeug gekauft oder geleast habe.
Vielen Menschen ist der Unterschied zwischen dem Wort "Besitz" und "Eigentum" nicht ganz klar. Was ich besitze, muß noch lange nicht mein Eigentum sein. Aber was mein Eigentum ist, ist auch immer mein Besitz. Wenn ich die Jacke von meinem Freund anziehe, dann besitze ich sie in diesem Moment. Es ist aber nicht mein Eigentum, sonder das meines Freundes. Die Europäische Union hat sich hier mit ihrer Formulierung ein klassisches Eigentor geschossen. Da nach gültigem BKO 47/50 kein deutscher Bürger Eigentum hat oder erwerben kann, dokumentieren sie hier in eindeutiger Weise die Gültigkeit von BKO 47/50.
Wer jetzt immer noch pennt und von einer Wiedervereinigung mit Friedensvertrag und Verfassung, sowie gelöschter Feindstaatenklausel quatscht, dem kann ich nur noch das hier empfehlen!!!
Interessanterweise kann man BKO 47/50 nicht so einfach von heute auf morgen aufheben. Denn ALLE 4 Alliierten müßen das einstimmig beschließen. Und das stelle ich mir zur Zeit ziemlich schwierig vor.
Das Politiktheater geht weiter oder: Wie man gegen sich selbst demonstriert
Ihr geht natürlich alle am Samstag zur Anti-Schäuble-Demo, oder…?! Schön…, ich nich! Habt ihr euch schon mal die Unterstützerlisten genau angekuckt? Ich schon! Die DEMO is für’n Arsch! Ob ihr nu gegen SS-Schäuble protestiert oder nich - DEMO’s haben grundsätzlich keinen Sinn. Aber ich will euch ja nich den Spaß daran verderben. Macht was ihr für richtig haltet.
Mal als kleiner Tip am Rande: Die Benutzung des BUNDESPERSONALAUSWEISES und des BRDGmbH-REISEPASSES erfüllt den Tatbestand des HOCHVERRATS. Wenn ihr jetze meint, ich wär nen kleiner Spinner, dann müßt ihr euch hinten anstellen…! Und das Ende der Schlange is gaaaanz hinten…
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